Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Kapazitätserhöhung der Deponie Feldhofe

21.07.2025

Die Hamburg Port Authority AöR, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde gemäß § 35 Abs. 2 KrWG i.V.m. § 72 ff.VwVfG die Kapazitätserweiterung der Deponie Feldhofe (Deponieklasse I, Monodeponie für Baggergut aus hamburgischen Gewässern) beantragt. Für das Verfahren ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs.1 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nummer 12.2.1 UVPG erforderlich. Die Hamburg Port Authority AöR ist für die Wassertiefenhaltung des Hamburger Hafens zuständig. In diesem Rahmen muss belastetes Baggergut an Land entsorgt werden. Für die landseitige Entsorgung ist ein ausreichendes Deponievolumen erforderlich. Derzeit wird das anfallende Baggergut auf der Deponie Feldhofe beseitigt. Der Antrag der Hamburg Port Authority AöR umfasst die Kapazitätserhöhung der Deponie Feldhofe um ca. 7,3 Mio. m³ Baggergut durch eine Erhöhung der Endhöhe der Deponie von derzeit genehmigten 38 Metern auf 56 Meter über NHN. Die Kapazitätserhöhung erfolgt ausschließlich über eine Anpassung der Endhöhe und Kontur der Deponie. Zusätzliche Flächen sollen durch die Kapazitätserhöhung der Deponie nicht in Anspruch genommen werden. Im Zusammenhang mit der Kapazitätserhöhung beantragt die Hamburg Port Authority AöR weitere Anpassungen der Deponie. Das Oberflächenabdichtungssystem soll als konvektions- dichte Kunststoffdichtungsbahn ausgeführt werden, die landschaftliche Gestaltung der Deponie soll an die geänderten Rahmenbedingungen bezüglich Höhe und Kontur der Deponie angepasst werden, die zur Deponie gehörige Betriebsflächen sollen angepasst und neu gestaltet werden, die Einleitstelle der zur Deponie gehörigen Kläranlage in den Hauptentwässerungsgraben Moorfleet soll geändert werden, neue Einleitstellen für die Einleitung von unbelastetem Oberflächenwasser des Deponiekörpers und der Betriebsflächen in den Hauptentwässerungsgraben Moorfleet und den Moorfleeter Schlauchgraben sollen geschaffen werden und die Zulassungswerte für das Deponat sollen angepasst werden. Weiterer Gegenstand des Verfahrens ist die Einleitung von unbelastetem Oberflächenwasser und Oberflächendrainagewasser sowie klärtechnisch behandeltem Poren- und Sickerwasser in den Hauptentwässerungsgraben Moorfleet.

Abfalldeponien
Zulassungsverfahren

Erstaufforstung gem. § 9 LWaldG in Braunshausen

21.07.2025

Erstaufforstung gem. § 9 LWaldG in der Gemarkung Braunshausen, Flur 10, Flurstück 110/22

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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