Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG - Errichtung und Betrieb der Ammoniak-Kälteanlage Gebäude B37/39 sowie die wesentliche Änderung der Anlagen Nasschemie und Lithografie und die wasserrechtliche Erlaubnis zur bauzeitlichen und dauerhaften Grundwasserbenutzung mit Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage

21.06.2024

Mit Datum vom 30. März 2023 beantragte die Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG die Genehmigungen nach den § 4 und § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in Verbindung mit § 1 und den Nummern. 5.1.1.1, 9.3.1 und 10.25 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Ammoniak-Kälteanlage mit einem Gesamtinhalt an Ammoniak von 13 t sowie die wesentliche Änderung der Anlagen zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung organischer Lösungsmittel (Nasschemie und Lithografie) durch Erweiterung um einen zusätzlichen Anlagenteil in einem neuen Gebäude B37/39 (Modul 4) am Standort Königsbrücker Straße 180 in 01099 Dresden. Dabei soll sich der Lösungsmittelverbrauch der Anlage Nasschemie von 270 t/a auf 786 t/a und der Lösungsmittelverbrauch der Anlage Lithografie von 520 t/a auf 1.384 t/a erhöhen. Mit Datum vom 23. Juni 2023 wurde weiterhin die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln (Teilereinigung) nach Nr. 5.1.1.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit einem Lösungsmittelverbrauch von 33 t/a beantragt. Dieses Verfahren ist jedoch nicht Bestandteil der vorliegenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese wird später nachgeholt.

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren zum Antrag der Firma Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG

20.06.2024

Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG, Moorblick 1, 23824 Tensfeld, plant in dem Bereich „Unter Grenzberg“ an der L 68 in der Gemeinde Tensfeld die Erweiterung der Abbauflächen für die Gewinnung von Kiessand sowie die Änderung des Nassabbaus. Anstatt des Nassabbaus mit nachfolgender Verfüllung mit grubeneigenem Feinmaterial wird der Nassabbau mit Verbleib offener Wasserfläche nach Beendigung des Rohstoffabbaus beantragt. Gleichzeitig wird für eine Fläche an der K 52 teilweise die Verfüllung mit unbelastetem Fremdboden statt der bisher vorgesehenen Auffüllung mit grubeneigenem Material beantragt. Zudem sind Abweichungen von der planfestgestellten abschließenden Gestaltung vorgesehen. Die Antragsfläche des vorliegenden Antrags umfasst die Flurstücke 3, 4, 5, 6, 9, 10/2, 12, 13, 14/3, 15/1, 97, 98/3, 98/4, 107/14 und teilweise 96/4 der Flur 1 sowie die Flurstücke 55, 120, 122, 128, 129, 130 und teilweise 42/1, 46/1, 50/1, 64, 85/47, 93/54, 126 der Flur 2 sowie die Flurstücke 5/8, 11/2, 12/12 und teilweise 92/1 der Flur 5 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld. Über den Antrag wird gemäß § 68 Abs. 1 WHG in einem Planfeststellungsverfahren entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg. Die Antragstellerin beantragt für das Änderungsvorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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