Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Brasus Holding GmbH

17.03.2025

Die Brasus Holding GmbH stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Natur-schutz (TLUBN) nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. Nr. 7.1.9.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) einen Antrag zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Ferkeln i. V. m. einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Mastschweinen in eine Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Ferkeln mit einer Kapazität von 49.144 Ferkelaufzuchtplätzen im Saale-Holzland-Kreis am Standort 07646 Schöngleina, Ortsteil Zinna, Gemarkung Schöngleina, nach Maßgabe der dem Antrag beigefügten Unterlagen.

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Zulassungsverfahren

Neubau des Kreuzes Kehdingen; Anschluss der A 20 an die A 26

17.03.2025

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade, Harsefelder Straße 2, 21680 Stade beziehungsweise inzwischen Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Stade, Harburger Straße 2a, 21680 Stade hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst die Verknüpfung der A 20 mit der A 26 durch das Autobahnkreuz Kehdingen. Das Autobahnkreuz wird als vierarmiger Knotenpunkt in Form eines vollständigen Kleeblatts ausgebildet. Der Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz wird in Richtung B 495 über die K 27 und die K 12 sowie zur L 111 jeweils über einen Zubringer hergestellt. Der als A 26 geplante Teil beginnt westlich des Kreuzes Kehdingen, wird über die A 20 überführt und endet östlich am Planfeststellungsabschnitt 5a der A 26. Das Planfeststellungsverfahren für das Kreuz Kehdingen wurde im September 2017 eingeleitet. Die entsprechenden Planfeststellungsunterlagen lagen vom 18.09.2017 bis zum 17.10.2017 in den Rathäusern der Gemeinde Drochtersen sowie der Samtgemeinde Nordkehdingen zur Einsichtnahme aus. Einwendungsfrist war bis zum 28.11.2017. Der Erörterungstermin fand am 28.08.2019 sowie am 29.08.2019 statt. Im Ergebnis der durchgeführten Erörterung der vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen, zwischenzeitlicher Abstimmungen mit Betroffenen und Anliegern, erfolgter ergänzender Untersuchungen, aktueller Regelwerke sowie veränderter umweltfachlicher Anforderungen und eines durchgeführten Sicherheitsaudits ergab sich die Notwendigkeit zur teilweisen Überarbeitung der Planfeststellungsunterlage. Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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