Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

B 410 Hochbrücke OD Gerolstein

24.01.2025

Die vorliegende Planung behandelt den Ersatzneubau der Hochbrücke in Gerolstein sowie die Umgestaltung der an dieses Bauwerk angrenzenden Knotenpunkte. Die Hochbrücke in Gerolstein überführt die Bundesstraße 410 über die Gleisanlagen der DB-Strecke 2631 Hürth-Kalscheuren – Ehrang, die Bahnhofstraße sowie die Kyll. Im Zuge dieser Ausbaumaßnahmen werden zur Verknüpfung mit dem untergeordneten Straßennetz zwei Kreisverkehrsanlagen gebaut. Die geplante Kreisverkehrsanlage nördlich der Hochbrücke verknüpft die Bundesstraße 410, die Landesstraße 29 sowie die Stadtstraße „Kasselburger Weg“ miteinander. Die geplante Kreisverkehrsanlage südlich der Hochbrücke verknüpft die Bundesstraße 410 im Zuge der Brunnenstraße mit der Landesstraße 29 – Raderstraße mit- einander. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Hochbrücke sowie der verkehrlichen Defizite für Radfahrer und Fußgänger im Plangebiet, wird die Erneuerung des Bauwerkes erforderlich. Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ einsehbar.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Energiequelle GmbH,Heriwardstraße 15, 28759 Bremen

24.01.2025

Die Energiequelle GmbH mit Sitz in 28759 Bremen, hat mit Antrag vom 01.09.2021 die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N149 Delta4000 - 5.X mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf den Grundstücken in Minden, Gemarkung: Hahlen, Flur: 3, Flurstück: 79 (WEA 1), Flur: 3, Flurstück: 72/1 (WEA 2) und Flur: 3, Flurstück: 62 (WEA 3) beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4.BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wird auf Antrag des Antragstellers nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, da der Entfall der Vorprüfung von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet wird.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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