Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Umbau der Wehranlage Dachelhofen

23.03.2023

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, hat beim Landratsamt Schwandorf die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 WHG zum Umbau der Wehranlage Dachelhofen sowie die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Freistaat Bayern beabsichtigt, das vorhandene Stauwehr umzubauen. Die Wehranlage Dachelhofen diente der Entnahme von Brauch- und Kühlwasser für das ehemalige Kohlekraftwerk Schwandorf. Nach Stilllegung und Abbruch des Kohlekraftwerks hat das Wehr seine eigentliche Funktion verloren, ist mittlerweile baufällig und stellt ein Wanderhindernis für Gewässerlebewesen dar. Um die Auswirkungen auf die örtlichen Wasserspiegel möglichst gering zu halten, soll das Wehr rückgebaut und durch eine Raugerinnebeckenrampe ersetzt werden. Durch den Einbau gebogener Riegel soll die bisherige Staudifferenz der Wehranlage in der Naab auf einer Gesamtlänge von ca. 200 Metern über mehrere Becken abgestuft werden. In der Rampenmitte sind drei Becken mit größeren Höhenunterschieden geplant, entlang der Ufer sollen für die ökologische Durchgängigkeit kleinere Becken mit geringerer Höhendifferenz angelegt werden. Gegenstand des Planfeststellungsantrags sind auch die Folgemaßnahmen aufgrund des Wehrumbaus, wie die Errichtung einer Fußgängerbrücke über den Bayernwerkgraben als Ausgleich für den Rückbau des bestehenden Überwegs. Im Bereich des Projektgebiets (von ca. 1,5 Flusskilometer oberhalb bis ca. 300 Meter unterhalb der bestehenden Wehranlage) sind darüber hinaus entlang der Naab und im Bereich des Bayernwerkgraben kleinflächige Umgestaltungen (Geländeanpassungen, Pflanzungen, Einbringung von Steinen oder Wurzelstöcken) geplant. Die Umgestaltungen dienen überwiegend der ökologischen und touristischen Aufwertung an der Naab.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

BayWa r. e. Wind GmbH, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen in 33034 Brakel

23.03.2023

Die BayWa r. e. Wind GmbH, Arabellastraße 4, 81925 München, beantragt die immissions-schutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 MW mit 148 m Nabenhöhe, 229 m Gesamthöhe und einer Leistung von jeweils 5,6 MW auf den folgenden Grundstücken in 33034 Brakel: WEA 1: Gemarkung Istrup, Flur 4, Flurstücke 52 und 53 WEA 2: Gemarkung Schmechten, Flur 6, Flurstück 170 WEA 3: Gemarkung Schmechten, Flur 6, Flurstücke 132 und 133 WEA 4: Gemarkung Siddessen, Flur 1, Flurstück 124 WEA 5: Gemarkung Siddessen, Flur 1, Flurstück 91 WEA 6: Gemarkung Riesel, Flur 9, Flurstück 134 WEA 7: Gemarkung Riesel, Flur 9, Flurstück 145 WEA 8: Gemarkung Riesel, Flur 9, Flurstück 155 Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahren-sart der 4. BImSchV zuerst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Die Genehmigungsbehörde hat auf Grund der Regelungen des UVPG am 12.01.2021 entschieden eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Verfahren wird daher im öffentlichen Verfahren durchgeführt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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