Zulassungsverfahren
31.01.2023
Nach Fertigstellung aller vertraglich vereinbarten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein in
Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind die negativen Auswirkungen des Staustufenbaus
am südlichen Oberrhein auf den Hochwasserschutz unterhalb der Staustufe Iffezheim
kompensiert und die unterhalb liegende Oberrheinstrecke wieder vor einem 200-jährlichen Hochwasser
geschützt. Für seltenere bzw. extremere Hochwasser sind die Deiche nicht ausgelegt.
Demgegenüber hat der Bereich der Staustufen am südlichen Oberrhein einen etwa 1.000-jährlichen
Hochwasserschutz und der Niederrhein einen Hochwasserschutz zwischen 300 und über
1.000 Jahren.
Aufgrund des hohen Schadenspotentials am Oberrhein (allein in Rheinland-Pfalz sind zwischen
der französischen Grenze und dem zweiten Reserveraum im Eicher Rheinbogen Schäden von rd.
11 Mrd. € möglich) hat die Enquete-Kommission des Landtages „Verbesserung des Schutzes vor
Hochwassergefahren“ im Jahr 1995 empfohlen, alle rheinland-pfälzischen Hochwasserrückhaltungen
schnellstmöglich fertig zu stellen und wo immer möglich, zusätzlichen Hochwasserrückhalteraum
zu schaffen (Landtagsdrucksache 12/7090). In der Beratung der Enquete-Kommission wurde
befürwortet, die Hördter Rheinaue in die Betrachtungen über mögliche Retentionsräume einzubeziehen.
Unter Berücksichtigung der möglichen Hochwasserverschärfung durch den Klimawandel
wurde als Ergebnis der Prüfung vorgeschlagen, in der Hördter Rheinaue einen Reserveraum für
Extremhochwasser, d. h. einen Notfall-Flutungsraum zur Abminderung extremer Hochwasser einzurichten.
Diesem Vorschlag hat der Ministerrat im März 2005 zugestimmt und festgelegt, dass die weiteren
Planungen in einem Moderationsverfahren erarbeitet werden sollen. Außerdem wurden die beteiligten
Ministerien gebeten, unterstützende Maßnahmen zu prüfen. Dem 2007 erzielten Moderationsergebnis
folgte ein Raumordnungsverfahren, das 2008 mit einem positiven raumordnerischen
Entscheid abgeschlossen wurde.
Der geplante „Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue“ stellt im Einsatzfall zwischen
den Gemeinden Sondernheim, Hördt, Kuhhardt und Leimersheim auf einer Gesamtfläche
einschließlich Deichaufstandsfläche und landseitigem Deichschutzstreifen von rd. 890 ha bis zu 35,14 Mio. m³ Retentionsvolumen zur Verfügung. Bei einem Extremhochwasser, das trotz zu erwartendem
Einsatz aller Hochwasserrückhaltungen den Bemessungsabfluss des Rheinhauptdeiches
überschreitet, wird diese Fläche zusätzlich für Hochwasserrückhalt aktiviert werden.
Damit sich keine Verschlechterung für die Anlieger ergibt, werden insbesondere Anpassungsmaßnahmen
am binnenseitigen Entwässerungssystem erforderlich.
Das Schöpfwerk Leimersheim, das in einem vorgezogenen Planfeststellungsverfahren bereits
2019 zusammen mit weiteren Anpassungsmaßnahmen der Binnenentwässerung im Süden des
Reserveraumes genehmigt wurde, ist als erster Teil des Gesamtprojektes „Reserveraum für Extremhochwasser
Hördter Rheinaue“ bereits im Bau.
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
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