Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Steinbruchs Burglengenfeld durch Heidelberg Materials AG

10.12.2024

Die Heidelberg Materials AG, Werk Burglengenfeld, Schmidmühlener Str. 30, 93133 Burglengenfeld, hat beim Landratsamt Schwandorf die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 WHG zur Erweiterung des Steinbruchs in Burglengenfeld zum Abbau von Ton und Kalkstein mittels Sprengungen beantragt. Der Abbau soll auf mehreren Flurstücken der Gemarkungen Pottenstetten und Burglengenfeld erfolgen. Die Erweiterung umfasst insgesamt rund 45 Hektar und ist in vier Teilbereiche aufgeteilt. Für die Dauer des Abbaus sind ca. 26 Jahre geplant. Das beantragte Abbauvolumen beträgt 42,0 Mio. t bzw. 16,8 Mio. m³ Kalkstein und 6,5 Mio. t bzw. 3,61 Mio. m³ Ton. Nach Abbauende entsteht in dem ehemaligen Steinbruchareal ein ca. 90 ha großer Grundwassersee mit einem Volumen von ca. 7,6 Mio. m³.

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Ersatzneubau der Brücke Gräveneck einschl. Abbruch des vorhandenen Brückenbauwerks auf der freien Strecke zwischen Runkel / Wirbelau und Weinbach / Gräveneck im Zuge der L 3452 2. Planänderung

10.12.2024

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Marburg - hat für das genannte Bauvorhaben im Jahr 2016 die Planfeststellung nach dem HStrG und im Jahr 2019 die 1. Planänderung beantragt. Im Zuge der Ausführungsplanung des Brückenbauwerks sowie der der Stützwand sind notwendige Änderungen gegenüber der vorherigen Planung vorgenommen worden, die zu geänderten Eingriffen und Betroffenheiten führen. Die 2. Planänderung ist durch folgende Änderungen der Planunterlagen notwendig: - überarbeitete und ergänzte landespflegerische Unterlagen, - überarbeitete Grunderwerbsunterlagen, - überarbeiteter Lageplan, - neue Unterlage „Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)“, - Auslegung der ursprünglichen Verkehrsuntersuchung 2030.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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