Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Wiederherstellung des "Ührder Teiches" mit Rückhaltefunktion

22.05.2025

Die Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz hat die Planfeststellung für die Wiederherstellung des "Ührder Teiches" mit Rückhaltefunktion im Einzugsgebiet des "Dorster Mühlenbaches" oberhalb der Ortschaft Dorste nach den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG ) i.V.m. §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG ) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG ) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Landkreis Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen. Die Stadt Osterode am Harz plant die Wiederherstellung des "Ührder Teiches" im Einzugsgebiet des "Dorster Mühlenbaches" oberhalb der Ortschaft Dorste. Am "Ührder Teich" besteht bereits ein alter Damm, der in der Mitte durch den Dorster Mühlenbach durchbrochen ist, wodurch ein Rückhalt bei Hochwasser derzeit nicht gegeben ist. Bei der geplanten Baumaßnahme entsteht der neue Damm an der gleichen Stelle wie der vorhandene Damm. Im Gewässer wird zusätzlich eine Drosseleinrichtung erstellt, die bei Hochwasser das Wasser zurückhält. Die Ausbildung der Drossel erfolgt so, dass die ökologische Durchgängigkeit im Bach gewährleistet bleibt. Damit der angrenzende nördliche und südliche Wirtschaftsweg nicht bei Hochwasser durch den Einstau des "Ührder Teiches" überflutet wird, ist hier die Anlage zusätzlicher Verwallungen erforderlich. Das geplante Rückhaltevolumen des "Ührder Teiches" beträgt auf der Grundlage eines digitalen Geländemodells der Stadt Osterode am Harz ca. 47.000 m³ bis die Entlastungsschwelle anspringt. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 bis 2044 Auslegungsverfahren

22.05.2025

Mit Schreiben vom 12.03.2025 hat die LE-B die ergänzten Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 – 2044 beim LBGR eingereicht. Antragsgegenstand ist das Entnehmen und Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser in einer Höhe von max. 121 Mio. m³/a (229 m³/min), das Einleiten des gehobenen Grundwassers in die Tranitz, Malxe, Neiße und Eilenzfließ sowie in das Grabensystem der Jänschwalder Laßzinswiesen und das Absenken und Umleiten von Grundwasser im Zusammenhang mit der Dichtwand. Die Gewässerbenutzungen dienen der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaues Jänschwalde. Demnach ist für die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft ein Zeitraum bis voraussichtlich 2044 angesetzt. Aus insbesondere geotechnischen Gründen ist während der Zeit der Wiedernutzbarmachung einschließlich der Flutung der Bergbaufolgeseen auch nach Ablauf der zeitlichen Befristung der derzeit gültigen Wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahme von Grundwasser, Fortleitung und Einleitung von Grubenwässern bei gleichzeitiger kontinuierlicher Reduzierung der Fördermengen notwendig. Da bislang keine behördliche Entscheidung über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis getroffen werden konnte, wurde zur Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit des Tagebaues Jänschwalde am 20.12.2022 sowie am 12.12.2024 gemäß § 71 Abs. 1 und 3 Bundesberggesetz (BBergG) die Gewässerbenutzung seit dem 01.01.2023 angeordnet. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt dazu im Amt Peitz in der Zeit vom 05. Juni bis einschließlich 04. Juli 2025 die öffentliche Auslegung der ergänzten Antragsunterlagen. Die Bekanntmachung dazu erfolgt im Amtsblatt im Amt Peitz am 28.05.2025.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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