Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen im Windpark Behrenhoff / Typänderung auf 5 x Typ GE 5.3

29.07.2025

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 29.03.2016, in der in 2019 geänderten Fassung, die Fa. Naturwind GmbH mit Sitz in 19055 Schwerin, Schelfstraße 35 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 5 Windkraftanlagen des Typs GE 5.3 mit einer Gesamtbauhöhe von 240 m, gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG, neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung. Die Standorte der beantragten Anlagen befinden sich im Vorschlagsgebiet für Windenergieanlagen(WEA) Nr. 14/2015 „Behrenhoff“, Landkreis Vorpommern-Greifswald, in der Gemeinde Behrenhoff, Gemarkung Müssow, Flur 1, Flurstücke 209, 211, 214/2, 235, 239/2. Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Wasserrechtliche Erlaubnis für die Verbandsgemeinde Westerburg zur Niederbringung einer Versuchsbohrung mit anschließenden Pumpversuch und finalem Ausbau als Brunnen oder als Grundwassermessstelle

28.07.2025

Die Verbandsgemeinde Westerburg, Verbandsgemeindewerke, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, hat mit Schreibem vom 15.05.2025 die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, zum Zwecke der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Versorgungsbereich Stockum-Püschen eine Versuchsbohrung niederzubringen, Pumpversuche durchzuführen und diese Versuchsbohrung bei ausreichender Ergiebigkeit entweder zu einem Brunnen zur dauerhaften Grundwasserentnahme oder bei nicht ausreichender Ergiebigkeit zu einer Grundwassermessstelle auszubauen. Die geplante Versuchsbohrung „Br. Stockum-Püschen“ dient der Standorterkundung zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Versorgungsbereich Stockum-Püschen und soll den in seiner Ergiebigkeit zurückgegangenen Brunnen „Püschen/Im Aschstruth ersetzen. Die beantragte Maßnahme stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne der §§ 8, 9, 10 und 12 WHG dar, für die gemäß § 8 Abs. 1 WHG eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist. Die Zuständigkeit der SGD Nord für die Durchführung des Zulassungsverfahrens ergibt sich analog zu § 19 LWG, wonach Bohrungen durch die Obere Wasserbehörde erlaubt werden, sofern diese Bohrungen der Wassererschließung zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen und für den nachfolgenden Versorgungsbetrieb eine Folgezulassung durch die Obere Wasserbehörde zu erteilen wäre. Die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis hierfür wurde mit Bescheid vom 11.07.2025 erteilt. Für die Benutzungen ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.4 UVPG, bei Tiefbohrungen zum Zweck der Wasserversorgung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits bei der angrenzenden bereits in Betrieb befindliche Gewinnungsanlage „Br. Püschen/Im Aschstuth“ wurden bislang keine nachteiligen Auswirkungen festgestellt, so dass keine Verschlechterungen zu erwarten sind. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Westerburg in der Ausgabe Nr. 28 vom 10.07.2025 veröffentlicht.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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