Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die 8-streifige Erweiterung der Bundesautobahn A 1 südlich des AD HH-Südost (A 1/A 25) bis nördlich des AD Süderelbe (A 1/A 26) (VKE 714.1 - Planungsabschnitt Nord)

27.09.2023

Der Vorhabenbereich befindet sich in den Bezirken Bergedorf und Hamburg-Mitte der Freien und Hansestadt Hamburg. Trägerin der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Im Planungsabschnitt befindet sich das Autobahndreieck Norderelbe (ehemals AK HH-Süd). Am östlichen Bauende schließt unmittelbar das AD HH-Südost an. Das Vorhaben umfasst neben der 8-streifigen Erweiterung der Bundesautobahn A 1 verschiedene weitere bauliche Maßnahmen. Das AD Norderelbe wird so umge-staltet, dass zukünftig die durchgehenden Richtungsfahrbahnen im Zuge der A 1 verlaufen und die Fahrbahnen der A 255 Richtung Hamburge-Elbbrücken über Rampenfahrbahnen angeschlossen wer-den. Der Bauabschnitt beginnt bei BAB-km 154,654 (Bau-km 10+000). Der Ausbau der Richtungs-fahrbahn (Rifa) Bremen endet bei BAB-km 149,165 (Bau-km 15,102), die Rifa Lübeck wird bis BAB-km 149,173 (Bau-km 15+110) ausgebaut. Damit besitzt der Abschnitt eine Länge von ca. 5,33 km.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Steesow (WKA Steesow IV)

27.09.2023

Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe) plant die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19300 Milow OT Krinitz, Gemarkung Holdseelen; Flur 1, Flurstück 15/2, 35, 36, 22/1, 24 und17 sowie Gemarkung Holdseelen; Flur 2, Flurstück 65/1. Geplant sind 6 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 6,0 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einen Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m. Die Anlagen sollen voraussichtlich im 3. Quartal 2023 in Betrieb genommen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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