Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau der 380-kV-Verbindungsleitung Adlkofen (B151A)

12.05.2025

Die TenneT TSO GmbH beabsichtigt den Neubau einer circa zwei Kilometer langen 380-kV-Leitung in der Gemeinde Adlkofen (Landkreis Landshut). Das Neubauprojekt soll die Leitung Adlkofen – Matzenhof (B152) und die Leitung Ottenhofen – Isar (B116) verbinden. Die neu zu bauende Leitung verläuft zukünftig parallel zur Leitung B116. Im Rahmen des Projekts sollen ein Mast ersatzneugebaut sowie fünf Neubaumasten errichtet werden.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

„Zweite wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 63 Offshore-Windenergieanlagen im Offshore-Windpark „Gennaker“ im marinen Vorranggebiet für Windenergieanlagen gemäß LEP M-V 2016 ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst“

12.05.2025

Die OWP Gennaker GmbH mit Sitz in 20457 Hamburg, Ericusspitze 2 – 4 plant die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks (OWP) „Gennaker“. Das Vorhabengebiet liegt im Gebiet des Küstenmeeres der Deutschen Ostsee innerhalb der Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst (kürzeste Entfernung zum Darß ca. 10 km), ca. 24 km westlich der Insel Hiddensee und umschließt den bereits in Betrieb befindlichen Windpark „Baltic I“. Der OWP Gennaker GmbH wurde am 15.05.2019 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU Vorpommern) gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) vom Typ Siemens SWT-8.0-154 mit einer Nennleistung von 8,0 MW, im „Power-Boost-Modus“ zeitweise bis max. 8,4 MW, einem Rotordurchmesser von 154 m, einer Nabenhöhe abhängig von den konkreten Standortbedingungen von 96 m bis max. 98 m gemessen zum mittleren Meeresspiegel (Mean Sea Level, MSL) und einer Gesamthöhe von 173 m bis max. 175 m ü. MSL im OWP „Gennaker“ erteilt. Neben den OWEA erfasst die Genehmigung zwei baugleiche Offshore-Umspannplattformen mit Umspannwerken (USP) sowie die windparkinterne Kabelverlegung. Mit Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG vom 05.03.2024 wurde die Errichtung und der Betrieb von 103 OWEA des aus Verfügbarkeitsgründen erforderlich gewordenen neuen Turbinentyps SG 167-DD der Firma Siemens Gamesa Renewable Energy mit einer Nabenhöhe von 104,5 m, einem Rotordurchmesser von 167 m, einer Gesamthöhe von max. 190 m ü. MSL und einer Nennleistung von jeweils 8,6 MW, im „Power-Boost-Modus“ zeitweise bis max. 9,0 MW, zwei baugleichen USP sowie die elektrotechnische Erschließung im OWP „Gennaker“ genehmigt. Die Genehmigungsinhaberin beabsichtigt, das mit der am 05.03.2024 erteilten Änderungsgenehmigung zugelassene Vorhaben nochmals gemäß § 16 BImSchG i. V. m. § 16b Abs. 7 BImSchG wesentlich auf eine zum geplanten Installationszeitraum 2027 – 2028 verfügbare Offshore-Windenergieanlage der 15 MW-Leistungsklasse zu ändern. Hierfür hat die OWP Gennaker GmbH am 19.04.2024 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 63 OWEA vom Typ SG DD-236++ der Firma Siemens Gamesa mit einer Nabenhöhe von max. 143 m, einem Rotordurchmesser von 236 m, einer Gesamthöhe von max. 261 m sowie einer Nennleistung von 14 MW, im „Power-Boost-Modus“ zeitweise bis max. 15,5 MW je OWEA als Monopilegründung und die die OWEA verbindende parkinterne Verkabelung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem StALU Vorpommern (Badenstraße 18, 18439 Stralsund, E-Mailadresse: poststelle@staluvp.mv-regierung.de) beantragt. Die zwei baugleichen USP sind bereits genehmigt und nicht Antragsgegenstand; sie werden im Antrag informativ erwähnt, da sie die Schnittstelle zwischen OWP und Netzanbindung bilden. Die Inbetriebnahme der Anlagen soll im Jahr 2028 erfolgen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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