Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen - Windpark Freisen Rothsberg

25.03.2025

Die Firma juwi Energieprojekte GmbH beantragt gem. §§ 4, 10 BImSchG in der Gemarkung Freisen (Gemeinde Freisen), Flur 10, Flurstück 1, zwei Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Geplant sind zwei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 136 mit einer Gesamthöhe von ca. 234 m (Nabenhöhe 166 m, Rotodurchmesser 136 m) und einer elektrischen Nennleistung von je 3,45 MW. Die geplanten Standorte befinden sich innerhalb der rechtskräftig ausgewiesenen Konzentrationszone "Östlich Rothsberg" im Flächennutzungsplan, Teiländerung Windenergie, der Gemeinde Freisen vom 24.08.2016. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind die Aufstellplätze (Baugrundstücke) der Windenergieanlagen und die zugehörigen Kranstellplätze. Gemäß Nr. 1.6.1 Spalte 1 der Anlage 1 des UVPG ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die UVP ist Bestandteil der eingereichten Antragsunterlagen. Die Zuwegung sowie die Kabeltrasse sind nicht Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmgigungsverfahrens.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen - Windpark Wadern Wenzelstein

25.03.2025

Die Firma ABO Wind AG beantragt gem. § 4 i.V.m. § 19 Abs. 3 BImSchG in der Gemarkung Lockweiler (Stadt Wadern), Flur 1, Flurstücke 66/2, 55/4, 57/1, vier Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Geplant sind vier Windenergieanlagen vom Typ Nordex N 131 mit einer Gesamthöhe von ca. 230 m (Nabenhöhe 164 m, Rotodurchmesser 131 m) und einer elektrischen Nennleistung von je 3,3 MW. Mit Schreiben vom 16.09.2019 wurde der Antrag allerdings modifiziert und der Antrag für die WEA 2 zurückgenommen. Die geplanten Standorte befinden sich innerhalb der im Entwurf der 1. Änderung zum Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Wadern ausgewiesenen Konzentrationsfläche "Wenzelstein". Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind die Aufstellplätze (Baugrundstücke) der Windenergieanlagen und die zugehörigen Kranstellplätze. Die Antragstellerin hat sich freiwillig zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entschieden. Die Zuwegung sowie die Kabeltrasse sind nicht Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmgigungsverfahrens.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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