Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (WEA N21) im Windpark Borne, Gemarkung Borne, Flur 1, Flurstück 325/37

19.05.2025

Die mdp GmbH & Co. WEA Borne Ost KG, Stau 91, 26122 Oldenburg, beantragt beim Salzlandkreis die Genehmigung nach §§ 4, 6, und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), an dem nachfolgend genannten Standort eine Windenergieanlage mit der Anlagenkennung WEA N21 zu errichten und zu betreiben: 39435 Borne, Gemarkung Borne, Flur 1, Flurstück 325/37 Der Genehmigungsantrag umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ VESTAS V162 mit einer Nennleistung von 6,0 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m. Der Standort der WEA N21 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 04 „Windpark Borne“ der Gemeinde Borne in der Fassung der 4. Änderung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Genehmigungsverfahren für Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (WEA N20) im Windpark Borne, Gemarkung Borne, Flur 3, Flurstück 380/22

19.05.2025

Die mdp GmbH & Co. WEA Borne Ost KG, Stau 91, 26122 Oldenburg, beantragt beim Salzlandkreis die Genehmigung nach §§ 4, 6, und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), an dem nachfolgend genannten Standort eine Windenergieanlage, bezeichnet als WEA N20, zu errichten und zu betreiben: 39435 Borne, Gemarkung Borne, Flur 3; Flurstück 380/22 Der Genehmigungsantrag umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ VESTAS V162 mit einer Nennleistung von 6,0 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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