Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag auf Genehmigung gemäß § 16b BImSchG zur Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage (En066) in der Gemeinde Ense bei Sieveringen und Rückbau einer Bestandsanlage (En043)

24.03.2025

Die Firma Menze Wind GbR, Starenweg 48, 59469 Ense hat mit Antrag vom 18.11.2024, eine Genehmigung gem. § 16b BImSchG für insgesamt eine Windenergieanlage und den Rückbau einer Bestandsanlage (Repowering) auf dem nachstehend genannten Grundstück auf dem Ge-biet der Gemeinde Ense beantragt: Aktenzeichen / Anlagen-Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück(e) 20240895 / En066 / Sieveringen / 1 / 149, 150, 151, 152, 153 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einem Rotordurchmesser von 138,25 m, einer Nennleistung von 4.260 kW, einer Nabenhöhe von 110,24 m und einer Gesamthöhe von 179,24 m. Das Antragsverfahren erstreckt sich auf den Ersatz / Rückbau folgender bestehenden Windenergieanlage des Typs Enercon E-70 E4 mit Rotordurchmesser 71 m, Nabenhöhe 99 m, Gesamthöhe 134,9 m und Nennleistung 2000 kW: Aktenzeichen / Anlagen-Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück(e) 04004695 / En043 / Sieveringen / 1 / 150 Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragten Anlagen fallen aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit insgesamt 3 Windenergieanlagen im beantragten Windpark unter die Vorprüfungspflicht des UVPG. Es handelt sich um eine Anlage, für die eine standortbezogene Vorprüfung -(„S“)- des Einzelfalls gem. § 5 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG erfolgen muss. Die Prüfung wurde aufgrund des Vorliegens besonderer Standortfaktoren (nahegelegenes FFH-Gebiet) im Umfang einer allgemeinen Vorprüfung durchgeführt. Nach Durchführung der Vorprüfung wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festgestellt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Antrag auf Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen (Ru073, Ru074) in der Gemeinde Rüthen bei Meiste (Germarkung Meiste, Flur 4, Flurstücke 11, 39)

24.03.2025

Die Firma MK Windkraft Matthias Kynast Beteiligungsprojekte, Am Wördehoff 2, 59597 Erwitte hat mit Antrag vom 17.10.2024, eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für insgesamt zwei Windenergieanlagen (WEA 1 – WEA 2) auf den nachstehend genannten Grundstücken auf dem Gebiet der Stadt Rüthen beantragt: Aktenzeichen / Anlagen-Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück(e) 20240827 / 1 / Meiste / 4 / 39 20240827 / 2 / Meiste / 4 / 11 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlage (WEA 1 und 2) des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einem Rotordurchmesser von 160 m, einer Nennleistung von 5.560 kW, einer Nabenhöhe von 166,6 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragten Anlagen fallen aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit insgesamt 3 Windenergieanlagen im beantragten Windpark unter die Vorprüfungspflicht des UVPG. Es handelt sich um eine Anlage, für die eine standortbezogene Vorprüfung -(„S“)- des Einzelfalls gem. § 5 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG erfolgen muss. Die Prüfung wurde aufgrund des Vorliegens besonderer Standortfaktoren (nahegelegenes FFH-Gebiet) im Umfang einer allgemeinen Vorprüfung durchgeführt. Nach Durchführung der Vorprüfung wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festgestellt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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