Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Raiffeisenwindpark Lünne Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH - Drei Windenergieanlagen in 48477 Hörstel/ Dreierwalde

27.03.2025

Die Raiffeisenwindpark Lünne Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Lingener Straße 20, 48480 Lünne, beantragt gemäß § 4 des BImSchG i. V. m. der Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, die Erteilung einer Genehmigung. Gegenstand des Antrages gemäß § 4 BImSchG ist ein Vorhaben, das die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Gemeinde Hörstel, Ortsteil Dreierwalde umfasst. Ursprünglich waren fünf WEA geplant. Die Anlagen WEA 2 und WEA 3 sollen nicht mehr errichtet werden. Das Vorhaben soll auf den Grundstücken Gemarkung Dreierwalde, Flur 15, Flurstück 38 (WEA 1) und Flur 3, Flurstück 12 (WEA 4) und Flurstück 16 (WEA 5) umgesetzt werden. Geplant sind Anlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 mit einer Nennleistung von je 6.000 kW, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 249,5 m über Grund.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

ABO Energy GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 9 Abs. 1a BImSchG für eine WEA in 34414 Warburg

27.03.2025

Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragte mit Schreiben vom 21.10.2024, den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 175 m Nabenhöhe, 261 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgenden Grundstück in 34414 Warburg: WEA 1: Gemarkung Warburg, Flur 4, Flurstück 632 (Az.: 43.0154/24/1.6.2) Mit Vorbescheid vom 27.01.2025 wurde der ABO Energy GmbH & Co. KGaA die Genehmi-gung für das o. g. Vorhaben erteilt. Entsprechende Auflagen wurden in dem Bescheid festge-halten. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungs-verfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Mit dem Vorbescheid wurde antragsgemäß entschieden, dass die Errichtung und der Betrieb der oben genannten Windenergieanlage auf dem festgelegten Standort und bei den entspre-chenden Anlagendaten • mit den Zielen der gemeindlichen Bauleitplanung der Stadt Warburg vereinbar ist und öffentlich-rechtliche Belange des städtebaulichen Planungsrechts der Stadt Warburg im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB …bezogen auf… o § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wonach das Vorhaben den Darstellungen des Flä-chennutzungsplans nicht widersprechen darf; o § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegenstehen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Auswei-sung an anderer Stelle erfolgt ist; nicht entgegenstehen, • dem im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiet vereinbar ist und ins-besondere das im Landschaftsschutzgebiet geltende Bauverbot nicht entgegensteht (vgl. § 26 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB) • die flugrechtlichen Belange / Verteidigungsbelange gem. § 14 LuftVG nicht beein-trächtigt. Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 28.03.2025 bis einschließlich zum 11.04.2025 auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Die Entscheidung wird zudem über das länderübergrei-fende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Der Vorbescheid mitsamt Begründung, kann auf Verlangen, beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709 und bei der Hansestadt Warburg, Bahnhofstraße 28, 34414 Warburg, Raum 309 an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Vo-ranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Warburg: Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Nadine Büscher, n.buescher@warburg.de, 05641/92-1390 (Hansestadt Warburg). Mit dem Ende der Auslegungsfrist (11.04.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 27.03.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0154/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

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Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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