Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Heilbronn - Antrag auf Planfeststellung für die Erweiterung der Deponie Schwaigern-Stetten

28.03.2025

Der Gegenstand des Vorhabens umfasst insbesondere: - Stilllegung der bestehenden Altdeponie durch Sanierung der Entwässerung im Dammbereich und Aufbringung einer Oberflächenabdichtung bzw. im Bereich der Überbauung mit neuen Deponieabschnitten durch eine „multifunktionale Zwischenabdichtung“, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie im Bereich der Kuppe als Überbauung der Altdeponie durch Herstellung einer „multifunktionalen Zwischenabdichtung“ sowie der erforderlichen Entsorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DK0-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK 0, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für das anfallende Sickerwasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Sickerwassers in das öffentliche Kanalnetz zur kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für anfallendes Niederschlagswasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Oberflächenwassers in den Brühlgraben.

Abfalldeponien
Zulassungsverfahren

3009 - Zusammenlegung Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis

27.03.2025

Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Zusammenlegung Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis Das geplante Verfahrensgebiet gliedert sich in zwei Teile, den Stadtteil Dietersweiler mit Lauterbad, südöstlich der Kernstadt, und den Stadtteil Kniebis im Westen an der Schwarzwaldhochstraße gelegen. Planungsgrundsätze: Die Maßnahmen der Flurneuordnung (u.a. bedarfsgerechter Ausbau und Ergänzung des Wegenetzes, Zusammenlegung durch Tausch verwiegend ganzer Flurstücke) sollen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und somit zur Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe beitragen, denen die Pflege und Erhaltung der natürlichen Kultur- und Erholungslandschaft obliegt. Die Landschaft soll dabei unter Beachtung einer funktionsgerechten Zuordnung der Flächen und unter Erhaltung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes im Sinne des Ressourcen-, Arten- und Biotopschutzes sowie eines gebietsspezifisch ausgewogenen Landschaftsbildes erhalten, gestaltet und entwickelt werden. Dabei sollen die landschaftliche Eigenart und die biologische Vielfalt möglichst so erhalten und verbessert werden, dass vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft unterbleiben, notwendige Eingriffe ausgeglichen werden und die Erholungsfunktion der Landschaft gewahrt oder verbessert wird. Für die zweckmäßige Neugestaltung des Zusammenlegungsgebiets ist eine Änderung des Ausbauplans erforderlich geworden. Die Änderung beinhaltet u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserableitung sowie die Änderung des Ausbaustandards einzelner Maßnahmen. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Schädigungen der relevanten Schutzgüter und somit keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Flurbereinigung

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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