Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

K 22; Neu- und Ausbau der Kreisstraße 22 auf dem Gebiet der Städte Uetersen und Tornesch im Kreis Pinneberg

19.05.2025

Antragsteller ist der Kreis Pinneberg. Planfeststellungsbehörde ist das Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein. Die zwischen den Städten Tornesch und Uetersen im Kreis Pinneberg in West-Ost-Richtung verlaufende Kreisstraße K 20 sieht sich einer stetig wachsenden Verkehrsbelastung ausgesetzt. Dabei wird durch diese Kreisstraße neben dem üblichen Binnenverkehr aufgrund der Zubringerfunktion der K 20 sowie der östlich anschließenden L 110 in Richtung der BAB A23-Anschlussstelle „Tornesch“ verstärkt auch Durchgangsverkehr abgewickelt. Um die K 20 zu entlasten beabsichtigt der Kreis Pinneberg, die Kreisstraße 22 im Bereich zwischen Uetersen und Tornesch südlich der Siedlungsschwerpunkte auszubauen und in einem Teilstück neu zu bauen. Die K 22 verbindet die B 431 und die L 106 im Westen mit der L 107 und der L 110 im Osten. Die K 22 wird in ihrem derzeitigen Zustand ihrer Bedeutung als überörtliche Verbindung und dem Schwerlastverkehr aus den angrenzenden Gewerbegebieten nicht gerecht. Durch den Aus- und Neubau der K 22 ist eine Verkehrsverlagerung von der K 20 sowie der L 110 auf die K 22 zu erwarten. Damit geht die Entlastung des Ortszentrums von Tornesch einher. Ein kombinierter Geh- und Radweg wird die Sicherheit und Attraktivität der Strecke für Fußgänger und Radfahrer deutlich verbessern. Geplant ist der Ausbau der Kreisstraße K 22 zwischen Uetersen und Tornesch mit begleitendem Rad- und Fußweg auf der nördlichen Seite der Straße. Die Straße bleibt zweistreifig, der Ausbau erfolgt von ca. 5,00 bis 5,50 m bestehender befestigter Straßenbreite auf 6,50 m. Die bestehende Brücke über den Ohrtbrooksgraben wird als Teil des Verfahrens an selber Stelle ersetzt. Zur Überwindung der Bahnstrecke Hamburg-Elmshorn wird in Tornesch-Esingen ein Unterführungsbauwerk errichtet werden. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden auf dem Gebiet der Städte Uetersen und Tornesch umgesetzt.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (WEA N21) im Windpark Borne, Gemarkung Borne, Flur 1, Flurstück 325/37

19.05.2025

Die mdp GmbH & Co. WEA Borne Ost KG, Stau 91, 26122 Oldenburg, beantragt beim Salzlandkreis die Genehmigung nach §§ 4, 6, und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), an dem nachfolgend genannten Standort eine Windenergieanlage mit der Anlagenkennung WEA N21 zu errichten und zu betreiben: 39435 Borne, Gemarkung Borne, Flur 1, Flurstück 325/37 Der Genehmigungsantrag umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ VESTAS V162 mit einer Nennleistung von 6,0 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m. Der Standort der WEA N21 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 04 „Windpark Borne“ der Gemeinde Borne in der Fassung der 4. Änderung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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