Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

BAB A 8 Karlsruhe - München, Aus- und Neubau zwischen Mühlhausen und Hohenstadt (Albaufstieg)

21.01.2025

Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, bis 31.12.2020 vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart, seit 01.01.2021 vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, hat für das o.g. Straßenbauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Das o. g. Vorhaben beinhaltet den Aus- und Neubau der BAB A 8 zwischen dem Filstal (Anschlussstelle Mühlhausen) und der Albhochfläche bei Merklingen, dem sogenannten Albaufstieg. Es ist geplant, die BAB A 8 von vier auf sechs Fahrstreifen und beiderseitigen Standstreifen zu verbreitern. Neben dem Ausbau der bestehenden BAB A 8 im Bereich der Anschlussstelle (AS) Mühlhausen handelt es sich im Wesentlichen um den Neubau der BAB A 8 mit neuer Streckenführung. Die Planung beinhaltet unter anderem den Bau von Tunnel- und Brückenbauwerken sowie den Neubau der Anschlussstelle Mühlhausen mit Verlegung der B 466 und den Anschlussstrecken. Daneben ist die Beibehaltung der bestehenden Aufstiegstrasse als ortsdurchfahrtenfreie Umleitungsstrecke und als regionale Erschließung geplant, die eine Umrüstung der bestehenden Aufstiegstrasse zur Nutzung für Gegenverkehr, eine Anbindung des alten Albaufstieges an die BAB A 8 über die neue AS Mühlhausen, einen Anschluss der K 1433 an den bestehenden Albaufstieg sowie die Anbindung des alten Albaufstieges an die BAB A 8 auf der Albhochfläche für den Verkehr aus und in Richtung München (Halb-AS Hohenstadt) vorsieht. Das Vorhaben sieht des Weiteren die Schaffung von umfangreichen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen vor.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung in den Landkreisen Wittmund, Friesland, Ammerland, Oldenburg sowie der Stadt Oldenburg der Open Grid Europe GmbH

21.01.2025

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 459 von Etzel nach Wardenburg (EWA) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die EWA soll ihren Startpunkt am Gasspeicher in Etzel haben und bis zur bestehenden Verdichterstation Wardenburg überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 59) verlaufen. Die EWA wird eine Nennweite von DN 1200 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.200 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 60 km haben. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Gemeinde Friedeburg, der Gemeinde Zetel, der Gemeinde Bockhorn, der Stadt Varel, der Gemeinde Wiefelstede, der Gemeinde Bad Zwischenahn, der Gemeinde Edewecht, der Stadt Oldenburg und der Gemeinde Wardenburg betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Vorhabenträgerin OGE hat gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG beantragt, auf die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung zu verzichten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Planfeststellungsbehörde hat den Antrag als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben besteht dementsprechend die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb der „Gasversorgungsleitung Nr. 459 Etzel-Wardenburg“ (EWA), wurden auf Antrag der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen (Vorhabenträgerin) am 17.01.2025 erteilt. Nähere Informationen können der Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses (als Download) entnommen werden.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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