Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Ertüchtigung und Erweiterung der Sonderabfalldeponie (SAD) Röthehof um einen Deponieabschnitt der Deponieklasse DK III im Landkreis Havelland

18.03.2025

Die Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (MEAB) beabsichtigt als Vorhabenträgerin die Ertüchtigung und Erweiterung eines Teilbereichs des Altstandortes der Sonderabfalldeponie (SAD) Röthehof als Deponie der Deponieklasse DK III. Der Deponiestandort befindet sich im Landkreis Havelland zwischen den Ortslagen Wustermark, Tremmen und Etzin. Die Deponieerweiterung erstreckt sich in der Gemarkung Markee über mehrere Flurstücke in Flur 11 und 13. Die betreffenden Flurstücke befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Das Deponiegelände umfasst eine Gesamtgrundfläche von ca. 24,2 ha, wovon die reine nutzbare Ablagerungsfläche ca. 12 ha betragen soll. Die Ertüchtigung wird in zwei unterschiedliche Dichtungssysteme unterschieden. Zum einen eine kombinierte Basis- und Oberflächenabdichtung im Bereich der bisher erfolgten Abfalleinlagerungen (8,6 ha (2D) bzw. 8,8 ha (3D)), zum anderen eine Basisabdichtung auf bereits beräumten, ehemals mit Aschen belegten, unbelasteten Flächen östlich des vorhandenen Deponiekörpers (3,2 ha (2D/3D)). Dadurch wird ein zusätzliches Ablagerungsvolumen von ca. 1.240.000 m³ geschaffen. Die Erweiterung der Sonderabfalldeponie Röthehof ist sowohl auf dem Altkörper, als auch auf gewachsenem Baugrund geplant. Für den Aufbau des Deponiekörpers sind jeweils 9 Bauabschnitte (BA 1 - BA 9) vorgesehen, die wiederrum in Teilbauabschnitte untergliedert werden. Ausgehend von einer jährlichen Einlagerungsmenge von 50.000 bis 70.000 Mg/a würde sich damit ein Betriebszeitraum von ca. 23 bis 32 Jahren ergeben. Mit zum Antragsgegenstand gehört die Errichtung des Sickerwasserfassungs- und -ableitungssystems, einschließlich Sickerwasserspeicherbecken mit einem Gesamtspeichervolumen von 1.800 m³. Des Weiteren ist die Errichtung eines Betriebsweges (Randweg) entlang der östlichen Grenze in einem Umfang von etwa 0,7 ha geplant. Die Errichtung und der Betrieb des oben benannten Vorhabens bedürfen der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 KrWG. Die Einzelheiten zu dem Vorhaben sind den ausgelegten Planunterlagen zu entnehmen.

Abfalldeponien
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren nach dem KrWG; Deponie Geestland in Langwedel-Völkersen

18.03.2025

Die Firma Specht Baustoffhandel, Transporte und Entsorgung GmbH & Co. KG, Otto-von-Guericke-Straße 8—10, 27356 Rotenburg (Wümme), hat am 16. 2. 2022 einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I für mineralische Abfälle am Standort Völkersen im Flecken Langwedel gestellt.

Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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