Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Kiessandtagebau Nellschütz

23.04.2025

Die Harbauer Kies- und Grundstücks GmbH & Co.KG (HKG) beantragte mit der Unterlage vom 28.02.2025 (mit Posteingang vom 18.03.2025) beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Rahmen eines förmlichen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für die Änderung des bereits bergrechtlich planfestgestellten Gewinnungsvorhabens Kiessandtagebau Nellschütz. Der Rahmenbetriebsplan vom 01.03.1995 wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 08.01.1998 zugelassen und ist aktuell bis zum 31.12.2025 befristet. Innerhalb der verbleibenden Laufzeit der Planfeststellung werden die Lagerstättenvorräte nach heutigem Kenntnisstand nicht vollständig abgebaut sein. Zur maximalen Auskiesung der Lagerstätte strebt die HKG daher die Verlängerung der Vorhabenlaufzeit des Rahmenbetriebsplanes über den 31.12.2025 hinaus bis zum 31.12.2050 im Rahmen eines Planänderungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 52 Abs. 2c des Bundesberggesetzes (BBergG) an.

Zulassungsverfahren

Errichtung einer Inertstoffdeponie der Deponieklasse (DK) 0 „Am Steinberg“ auf dem Gelände des Kiessandtagebaus Warnstedt - Timmenrode

23.04.2025

Die Brenn- und Baustoffhandel GmbH Badeborn, Große Gasse 366a, 06493 Ballenstedt Ortsteil Badeborn beabsichtigt, im Bereich des derzeitigen Kiessandtagebaus Warnstedt-Timmenrode eine Inertstoffdeponie der Deponieklasse 0 (DK 0) zu errichten. Dazu wurde der Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung am 21.12.2023 erneut eingereicht. Ausweislich der Antragsunterlagen soll die Deponie eine Fläche von insgesamt ca. 19,5 ha einnehmen. Das Volumen des Deponiekörpers wird mit 1,7 Mio m³ angegeben. Über einen Zeitraum von 25 - 30 Jahren sollen ca. 2,89 Mio t Inertabfälle eingelagert werden.

Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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