Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG - Errichtung und Betrieb der Ammoniak-Kälteanlage Gebäude B37/39 sowie die wesentliche Änderung der Anlagen Nasschemie und Lithografie und die wasserrechtliche Erlaubnis zur bauzeitlichen und dauerhaften Grundwasserbenutzung mit Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage

22.05.2025

Mit Datum vom 30. März 2023 beantragte die Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG die Genehmigungen nach den § 4 und § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in Verbindung mit § 1 und den Nummern. 5.1.1.1, 9.3.1 und 10.25 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Ammoniak-Kälteanlage mit einem Gesamtinhalt an Ammoniak von 13 t sowie die wesentliche Änderung der Anlagen zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung organischer Lösungsmittel (Nasschemie und Lithografie) durch Erweiterung um einen zusätzlichen Anlagenteil in einem neuen Gebäude B37/39 (Modul 4) am Standort Königsbrücker Straße 180 in 01099 Dresden. Dabei soll sich der Lösungsmittelverbrauch der Anlage Nasschemie von 270 t/a auf 786 t/a und der Lösungsmittelverbrauch der Anlage Lithografie von 520 t/a auf 1.384 t/a erhöhen. Mit Datum vom 23. Juni 2023 wurde weiterhin die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln (Teilereinigung) nach Nr. 5.1.1.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit einem Lösungsmittelverbrauch von 33 t/a beantragt. Dieses Verfahren ist jedoch nicht Bestandteil der vorliegenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese wird später nachgeholt.

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in 03249 Sonnewalde; Vorhaben-ID Süd-G03623

21.05.2025

Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Pahlsdorf, Flur 2, Flurstück 110 in der Gemarkung Großbahren, Flur 1, Flurstücke 40, 46/3, 54/3 und 72/3, fünf Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen (WEA 1, 6, 8 und 9) des Typs Siemens Gamesa SG 170-7.0 mit 185 m Nabenhöhe, 170 m Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 270 m. Die fünfte Windkraftanlage, die WEA 7, ist vom Typ Siemens Gamesa SG155-6.6 mit 165 m Nabenhöhe, 155 m Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 242,50 m. Die elektrische Leistung beträgt je Anlage 7.0 MW beziehungsweise 6.6 MW (WEA 7). Zu den Windkraftanlagen gehören auch jeweils Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es wurde die Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) beantragt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im ersten Quartal 2027 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg