Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windenergie Entrup/Sommersell GbR, Genehmigugsverfahren nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 3 WEA in 33039 Nieheim

10.10.2024

Die Windenergie Entrup/Sommersell GbR, Vattmannstraße 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 17.08.2023, hier eingegangen am 21.08.2023, die immissionsschutzrecht-liche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Wind-energieanlagen des Typs Vestas V172-7.2 mit 199 m Nabenhöhe, 285 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 33039 Nieheim: WEA 8: Gemarkung Sommersell, Flur 6, Flurstück 26 WEA 9: Gemarkung Entrup, Flur 4, Flurstück 258 WEA 10: Gemarkung Entrup, Flur 4, Flurstück 271 (Az.: 44.0062/23/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 23.09.2024 wurde der Windenergie Entrup/Sommersell GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbe-lehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffent-lich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 11.10.2024 bis einschließlich zum 25.10.2024 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Nieheim, Marktstraße 28, 33039 Nieheim, Zimmer 9 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Vo-ranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Nieheim: Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Manuel Bröker, broeker@nieheim.de, 05274/982-200 (Stadt Nieheim) Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 11.10.2024 bis einschließlich zum 25.10.2024 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (25.10.2024, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.“

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Antrag gem. § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen in 48565 Steinfurt Borghorst

09.10.2024

Die Wilmsberger Windpark GbR, Wilmsberg 51 in 48565 Steinfurt plant die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Nordex N 163/6.X TCS 164, RD 163 m, NH 164, GH 245,5 m NL 7,0 MW Im Außenbereich vom Steinfurt, Gemarkung Borghorst, Flur 48 Flurstück 41 (WEA ; Flur 49, Flurstück 46 (WEA 3 und Flur 47, Flurstück 1 (WEA 4)

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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