Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA) im Windpark Biere

06.12.2023

Die Windpark Biere GmbH & Co. KG, Stau 91, 26122 Oldenburg hat beim Salzlandkreis mit Datum vom 10.10.2022 (PE 28.10.2022) die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA) im Windpark Biere vom Typ Vestas V162-6,2 MW (Nabenhöhe 169 m, Rotordurchmesser 162 m, Gesamthöhe 250 m) in der Gemarkung Biere, Flur 19, Flurstücke 45, 49, 113 sowie Flur 18, Flurstücke 7, 2, 10 sowie den Rückbau von 3 WKA im gleichen Windpark beantragt. Der Vorhabenträger hat auf Grundlage des § 7 Abs. 3 UVPG freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Salzlandkreis hat dies als zweckmäßig erachtet. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c) der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Genehmigungsverfahren für Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (WEA N20) im Windpark Borne, Gemarkung Borne, Flur 3, Flurstück 380/22

06.12.2023

Die mdp GmbH & Co. WEA Borne Ost KG, Stau 91, 26122 Oldenburg, beantragt beim Salzlandkreis die Genehmigung nach §§ 4, 6, und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), an dem nachfolgend genannten Standort eine Windenergieanlage, bezeichnet als WEA N20, zu errichten und zu betreiben: 39435 Borne, Gemarkung Borne, Flur 3; Flurstück 380/22 Der Genehmigungsantrag umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ VESTAS V162 mit einer Nennleistung von 6,0 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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