Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemarkung Zettingen

21.03.2025

Die wpd Windpark Zettingen GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell gemäß §§ 4, 10 BImSchG, §§ 1 und 2 sowie Ziffer 1.6.2 Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) die erstmalige Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von einer Windenergieanlagen des Vestas V117-3.3/3.45 MW mit einem Rotordurchmesser von 117 m, einer Nabenhöhe von116,5 m, einer Gesamthöhe von 175 m und einer Nennleistung von 3,45 MW in der Gemarkung Zettingen beantragt. Beantragt wird die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlagen. Teilgenehmigungen oder Zulassungen des vorzeitigen Beginns wurden nicht beantragt. Der Parkstandort befindet sich in der Gemeinde Zettingen innerhalb der Verbandsgemeinde Kaisersesch im Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz. Umgeben wird die Projektfläche im Norden von den Ortschaften Hambuch und Zettingen sowie im Osten von der Ortschaft Dünfus. Südlich der geplanten Anlage liegen die Ortschaften Wirfus und Illerich. Das Vorhaben befindet sich in einem bereits durch Windkraft geprägten Raum, weshalb die vorliegend geplante Windenergieanlage eine Erweiterung zu den Bestandsanlagen darstellt. Die überplante Fläche liegt in einem landwirtschaftlich gestalteten Gebiet. Die katastermäßige Bezeichnung der vorgesehenen Baugrundstücke ist Flur 6 Flurstück 51 in der Gemarkung Zettingen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Firma Energiepark Galgenberg GmbH & Co. KG - Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage

20.03.2025

Die Energiepark Galgenberg GmbH & Co. KG in 09111 Chemnitz, Johannisstraße 1, beantragte mit Datum vom 8. November 2023 die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340) geändert worden ist, für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage am Standort 09116 Chemnitz, Gemarkung Rottluff, Flurstück 274. Die Anlage unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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