Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Umbau der Wehranlage Dachelhofen

23.03.2023

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden, hat beim Landratsamt Schwandorf die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 WHG zum Umbau der Wehranlage Dachelhofen sowie die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Freistaat Bayern beabsichtigt, das vorhandene Stauwehr umzubauen. Die Wehranlage Dachelhofen diente der Entnahme von Brauch- und Kühlwasser für das ehemalige Kohlekraftwerk Schwandorf. Nach Stilllegung und Abbruch des Kohlekraftwerks hat das Wehr seine eigentliche Funktion verloren, ist mittlerweile baufällig und stellt ein Wanderhindernis für Gewässerlebewesen dar. Um die Auswirkungen auf die örtlichen Wasserspiegel möglichst gering zu halten, soll das Wehr rückgebaut und durch eine Raugerinnebeckenrampe ersetzt werden. Durch den Einbau gebogener Riegel soll die bisherige Staudifferenz der Wehranlage in der Naab auf einer Gesamtlänge von ca. 200 Metern über mehrere Becken abgestuft werden. In der Rampenmitte sind drei Becken mit größeren Höhenunterschieden geplant, entlang der Ufer sollen für die ökologische Durchgängigkeit kleinere Becken mit geringerer Höhendifferenz angelegt werden. Gegenstand des Planfeststellungsantrags sind auch die Folgemaßnahmen aufgrund des Wehrumbaus, wie die Errichtung einer Fußgängerbrücke über den Bayernwerkgraben als Ausgleich für den Rückbau des bestehenden Überwegs. Im Bereich des Projektgebiets (von ca. 1,5 Flusskilometer oberhalb bis ca. 300 Meter unterhalb der bestehenden Wehranlage) sind darüber hinaus entlang der Naab und im Bereich des Bayernwerkgraben kleinflächige Umgestaltungen (Geländeanpassungen, Pflanzungen, Einbringung von Steinen oder Wurzelstöcken) geplant. Die Umgestaltungen dienen überwiegend der ökologischen und touristischen Aufwertung an der Naab.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen sowie zur Herstellung von Metallprodukten - Loacker Saar Recycling GmbH

23.03.2023

Die Firma Loacker Saar Recycling GmbH beantragt gemäß § 4 BImSchG i.V. mit § 10 BImSchG die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen sowie zur Herstellung entsprechender Metallprodukte, mit einer Gesamtdurchsatzkapazität von 110.000 t/a, hiervon 10.000 t/a Eisenschrotten und 100.000 t/a Nichteisenschrotten und einer maximalen Lagerkapazität von 11.000 t, davon 1.000 t Eisenschrotte und 10.000 t Nichteisenschrotte in Homburg. Der Standort soll innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans der Kreisstadt Homburg „Westlich der Remise“ vom 22.09.2011, der die Fläche als Industriefläche GI ausweist, errichtet werden.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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