Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zwei WEA (WEA 5 und 9) in Öhringen

05.07.2025

Antrag der Firma ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7 in 65195 Wiesbaden, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von zwei typgleichen Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N 133 mit einer Nabenhöhe von jeweils 164 m und Gesamthöhe von 230,6 m mit einer Leistung von jeweils 4,8 MW. Das Verfahren soll für die beiden Anlagen im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt werden. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Hohenlohekreis. Die Antragstellerin hat die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Die zuständige Genehmigungsbehörde hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG als zweckmäßig erachtet. Aus diesem Grund besteht für das geplante Vorhaben eine UVP-Pflicht nach §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 3 S. 2 UVPG. Der UVP-Bericht wurde als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt. In diesem sind die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 1a der 9. BImSchV bzw. § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zusammengefasst.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I in Velsen

04.07.2025

Die Firma Sandaufbereitung Velsen (SAV) GmbH, An der Landstraße 163, 66333 Völklingen, hat am 04.11.2022 zuletzt geändert am 24.11.2023 einen Antrag auf Planfeststellung nach § 35 KrWG Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 1 DepV zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I in Velsen gestellt. Gegenstand ist die Nachnutzung von Flächen des derzeitigen Sandabbaus Velsen als Deponie der Klasse I. Die geplante Deponie umfasst eine Fläche von ca. 14,5 ha und ein Ablagerungsvolumen von rund 1.563.000 m³. Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 19 Deponieverordnung (DepV). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 12.1 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Der Antrag beinhaltet den UVP-Bericht sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den Landschaftspflegerischen Begleitplan und Prognosegutachten zu Lärm- und Staubemissionen.

Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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