Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Ausbau und Sanierung des Rheinhochwasserdamms (RHWD) XXV im Bereich Knielinger See (Damm-km 26+500 am Rheinhafen Karlsruhe-Hafensperrtor bis zur Rheinbrücke Maxau bei Damm-km 29+000)

21.07.2025

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, Abteilung 5, Referat 53.1, Landesbetrieb Gewässer plant die Sanierung eines etwa 2,5 km langen Abschnitts des Rheinhochwasserdammes (RHWD) XXV zwischen dem Rheinhafen Karlsruhe-Hafensperrtor (Damm-km 26+500) und der Rheinbrücke Maxau (Damm-km 29+000). Der Dammabschnitt entspricht laut einer Sicherheitsüberprüfung nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Er wurde im „Dammertüchtigungsprogramm des Landes Baden-Württemberg“ in die höchste Priorität eingestuft und ist daher sanierungsbedürftig. Durch die geplante Sanierung des Dammabschnittes soll die Anpassung an die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die Sanierung dient der Sicherung der geschützten Landflächen gegen Überschwemmung bei Hochwasserereignissen. Der RHWD XXV (Rheinhafen bis Rheinbrücke) soll auf der bestehenden Dammtrasse saniert werden. Die Sanierung besteht in der Verstärkung der Standsicherheit sowie der Sicherung der durchgängigen Zugänglichkeit im Hochwasserfall. Darüber hinaus werden bereichsweise Fehlhöhen ausgeglichen. Für dieses Vorhaben führt die Stadt Karlsruhe, Untere Wasserbehörde, auf Antrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushalts- gesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Darüber hinaus fällt das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Ziffer 13.13 der Anlage 1 des UVPG. Da der Vorhabenträger gem. § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die Planfeststellungsbehörde dies als zweckmäßig erachtet hat, entfällt die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG und es besteht eine UVP-Pflicht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde seitens des Vorhabenträgers unter anderem ein Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, inklusive einer speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung, einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und eines landschafts- pflegerischen Begleitplans, erstellt und den Antragsunterlagen beigefügt.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Kiesabbau der Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG im Gewann Dellenhau auf Gemarkung Hilzingen

21.07.2025

Das Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG, Talstraße 20, 78224 Singen hat beim Landratsamt Konstanz, Amt für Baurecht und Umwelt die Zulassung eines Kiesabbaus im Gewann Dellenhau auf Teilflächen der Flurstücke Nrn. 5751/2 und 8431 der Gemarkung Hilzingen beantragt.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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