Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Erlau und Niedercrossen

21.05.2025

Antrag gem. § 4 BImSchG vom 11.12.2023 der Energieanlagen Frank Bündig GmbH für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen vom Typ Vestas V162 (Nennleistung 7,2 MW, Rotordurchmesser 162 m, Nabenhöhe 169 m, Gesamthöhe 250 m) am Standort der Gemeinde Erlau, jeweils eine auf dem Flurstück 457 der Gemarkung Erlau und eine auf dem Flurstück 290 der Gemarkung Niedercrossen

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen in 15936 Dahme/Mark OT Niebendorf-Heinsdorf, Reg.-Nr.: 50.003.00/18

21.05.2025

Die Firma Notus energy Development GmbH & Co. KG, Parkstraße 1 in 14469 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Niebendorf, Flur 1, Flurstücke 123, 131/3, 176, 221 und 224 sowie Flur 4, Flurstücke 33 und 43 sechs Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von sechs baugleichen Windkraftanlagen des Typs Vestas V150-4,2MW mit einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Nabenhöhe von 123 m über Geländeoberkante zzgl. Fundamenterhöhung von 3 m und einer Gesamthöhe von 201 m. Die Nennleistung beträgt 4,2 MW je Anlage. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung. Die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen ist im September 2019 vorgesehen. Aktualisierung im Juli 2020: Von den ursprünglich sechs beantragten WKA wurde das Genehmigungsverfahren für die WKA 01 auf dem Grundstück Gemarkung Niebendorf, Flur 4, Flurstück 43 mit Antragsrücknahme vom 23.09.2019 eingestellt. Im Übrigen bleibt das Vorhaben unverändert. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist nun im Juni 2022 vorgesehen. Der Firma Notus energy Development GmbH & Co. KG, Parkstraße 1 in 14469 Potsdam, wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in der Gemarkung Niebendorf, Flur 4, Flurstück 33 und Flur 1, Flurstücke 123, 131/3, 221 und 176 fünf Windkraftanlagen (WKA) zu errichten und zu betreiben.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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