Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 8 Windenergieanlagen auf Gemarkung Greimerath (WP Ferdinandshaus)

19.09.2024

Die FerdiWind GmbH & Co. KG, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe stellt mit Datum vom 10.09.2021, bei uns eingegangen am 24.09.2021 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windkraftanlage Vestas V150, Nabenhöhe 125 m, Rotordurchmesser 150 m, Nennleistung 5,6 MW alternativ Nordex N149, Nabenhöhe 125 m, Rotordurchmesser 149 m, Nennleistung 5,7 MW, auf Gemarkung Greimerath, Flur 5, Flurstück 5/1 (WEA0), Flur 5, Flurstück 44/1 (WEA3), Flur 7, Flurstück 3 (WEA4), Flur 7, Flurstück 9 (WEA5), Flur 8, Flurstück 71 (WEA6) sowie 3 Windkraftanlagen Vestas V162, Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 162 m, Nennleistung 5,6 MW alternativ Nordex N163, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Nennleistung 5,7 MW, auf Gemarkung Greimerath Flur 5, Flurstück 22/1 (WEA1), Flur 5, Flurstück 31 (WEA2), Flur 8, Flurstück 108, 63 (WEA7). Die geplanten Windenergieanlagen liegen südlich von Greimerath in Rheinland – Pfalz und nördlich von Bergen im Saarland. Bei dem geplanten Windparkstandort handelt es sich um bewaldetes Gebiet mit Höhenlagen zwischen ca. 443m und ca. 587m ü. NN. Das Plangebiet liegt innerhalb des Naturparks „Saar -Hunsrück“, aber außerhalb einer der sieben Kernzonen. Eine Betrachtung bzw. Bewertung von möglichen Beeinträchtigungen auf den Naturpark ist u. a. im Fachbeitrag Naturpark „Beurteilung der Verträglichkeit mit den Schutzzielen des Naturparks „Saar-Hunsrück“, welcher dem Antrag auf Genehmigung beigefügt ist (Ziffer 15. der Antragsunterlagen). Die geplanten Windenergieanlagen befinden sich in der Umgebung eines ausgewiesenen Wasserschutzgebiets Zone II. Die Bewertung von möglichen Beeinträchtigungen auf das Wasserschutzgebiet ist in dem Hydrogeologischem Gutachten zu finden (siehe Antrags-unterlagen Ziffer 13.9). Aussagen zu weiteren, von der Windparkplanung Ferdinandshaus betroffenen Schutz-gebieten sind den Gutachten Natur und Landschaft zu entnehmen (siehe Ziffer 16 der Antragsunterlagen). Die kartographische Darstellung der Plangebietsbeschreibung ist in den topographischen Karten unter Ziffer 3 der Antragsunterlagen zu finden. Die vorgesehenen Betriebsgrundstücke für die geplanten WEA 0 – 7 sind die Flurstücke Nr. 5/1, 22/1, 31, 44/1, 3, 9, 71 und 63 auf Gemarkung Greimerath. Diese befinden sich im Besitz von privaten Personen und der Ortsgemeinde Greimerath. Antrag der FerdiWind GmbH & Co. KG, 76135 Karlsruhe auf Zulassung einer Abweichung von einem Ziel des regionalen Raumordnungspians Region Trier 1985/1995, Teilfortschreibung Kapitel Energieversorgung/Teilbereich Windenergie 2004 (regionalplanerische Teilfortschreibung Windenergie 2004), gemäß § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPIG) für die Errichtung von acht Windenergieanlagen (WEA) in der Ortsgemeinde (OG) Greimerath, Verbandsgemeinde (VG) Saarburg- Kell, Landkreis Trier-Saarburg wurde mit Datum vom 23.08.2023 positiv beschieden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Antrag nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von drei WEA der JUWI GmbH in der Gemeinde Drebach

19.09.2024

Die JUWI GmbH mit Sitz in 55286 Wörrstadt, Energie-Allee 1, hat mit Antrag vom 30.09.2021, zuletzt geändert am 25.08.2022, die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen auf den Grundstücken in Drebach, Gemarkung Drebach, Flurstücke 442, 468 und 517, beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wird auf Antrag des Antragstellers nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG bekannt gemacht. Sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird, soll die Anlage sobald wie möglich in Betrieb genommen werden. Mit Bescheid vom 06.11.2023 wurde der o. g. Genehmigungsantrag abgelehnt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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