Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neuerrichtung einer DK 0-Deponie am Standort Ampfing

02.07.2025

Die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung beantragt beim Landratsamt Mühldorf a. Inn eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie der Deponieklasse 0 (DK 0) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort eines ehemaligen Kiesabbaus auf den Flurnummern 2176/1, 2207/2, 2246, 2247, 2247/1, 2247/4, 2247/5, 2370/1, 2371/1, 2371/2, 2372, 2372/3, 2373, 2374/1, 2375/1, 2376/1, 2376/2, 2376/3, 2377/1, 2378, 2379, 2380 und 2381/1, Gemarkung Ampfing, Gemeinde Ampfing, Landkreis Mühldorf a. Inn. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Für die ortsnahe Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers von den rekultivierten und abgedichteten Deponieabschnitten stellt die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Zosseder GmbH Abbruch und Entsorgung plant die Deponie für die Abfälle aus der regionalen Abbruch- und Sanierungstätigkeit, darüber hinaus sollen je nach Anfall und Bedarf auch Abfälle von anderen Abfallerzeugern abgelagert werden. Das Areal der geplanten Deponie am Standort Ampfing erstreckt sich auf rund 12 ha, das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 2,0 Mio. m³. Die erwartete Laufzeit liegt bei einer geschätzten jährlichen Ablagerungsmenge von etwa 160.000 t bei etwa 20 Jahren.

Abfalldeponien
Zulassungsverfahren

Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Az.: 40893-24-600; Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich Standorteignung, Schall und Luftrecht für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in Bad Wünnenberg-Haaren

02.07.2025

Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich Standorteignung, Schall und Luftrecht für die Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-7.2 mit einer Nabenhöhe von 169 m sowie einer Nennleistung von 7.200 kW in Bad Wünnenberg, Gemarkung Haaren, Flur 17, Flurstück 55 (WEA 03)

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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