Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen in Bothenheilingen, Windkraft Tornow T05 GmbH & Co. KG

09.09.2024

Antrag der Windkraft Tornow T05 GmbH & Co. KG auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V-162 (Gesamthöhe 250 m; Leistung 6,2 MW) im Ortsteil Bothenheilingen der Stadt Nottertal-Heilinger Höhen

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

LVL Windenergie Barntrup GmbH & Co. KG (BT-60, BT-61 und BT-62)

09.09.2024

Die LVL Windenergie Barntrup GmbH & Co. KG, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup (Postanschrift: Bruchweg 24, 32657 Lemgo), beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf den nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: * BT-60: Stadt Barntrup, Gemarkung Barntrup, Flur 1, Flurstück 164 * BT-61: Stadt Barntrup, Gemarkung Sonneborn, Flur 8, Flurstück 15 * BT-62: Stadt Barntrup, Gemarkung Sonneborn, Flur 1, Flurstück 33. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA von VENSYS Energy AG, des Typs VENSYS 175 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 247,50 m und einer Leistung von jeweils 7.800 kW. Die Anlagen sollen laut Antrag im dritten Quartal 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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