Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Voranfrage der Laprell-Kieswerke GmbH zum Neuaufschluss einer Abgrabung im Kreis Heinsberg zwischen Geilenkirchen-Beeck und Linnich-Gereonsweiler

30.04.2025

Die Laprell-Kieswerke GmbH, Schleidener Aue 3, 52525 Heinsberg, hat beim Landrat des Kreises Heinsberg einen Vorbescheid gemäß § 5 Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG) beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für einen Neuaufschluss einer sog. Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm auf einer Fläche von ca. 23,02 ha. Die Antragsfläche grenzt direkt an das Gebiet der Stadt Linnich im Kreis Düren an. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens auch auf die Stadt Linnich bzw. den Kreis Düren erstrecken. Zu berücksichtigen ist auch, dass beim Kreis Düren für eine direkt anschließende Fläche von 24,7 ha ebenfalls ein solcher Vorbescheid beantragt wurde. Für das Vorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan
Zulassungsverfahren

Antrag auf Erteilung eines Abgrabungsvorbescheids Fa. ESKA GmbH in Troisdorf

30.04.2025

Die ESKA GmbH (nachfolgend: Antragstellerin) betreibt seit mehreren Jahrzehnten auf dem Gebiet der Stadt Troisdorf westlich des „Eschmarer Sees“ die Gewinnung von Sand und Kies im Trockenabbau mit anschließender Verfüllung der Abbaugrube. Grundlage für den derzeitigen Gewinnungs- und Verfüllbetrieb ist der Genehmigungsbescheid des Rhein-Sieg-Kreises vom 10.03.2020, Az.: 66.3-14.01-60, mit dem die rund 24,4 ha umfassende Abgrabung auf den Grundstücken in der Stadt Troisdorf, Gemarkung Sieglar, Flur 26, Flurstücke 52, 114, 115, 116, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132/1, 132/2, 132/3, 132/4, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 140, 141, 143, 145, 146, 147, 185, 186, 187, 192/117, 193/117, 198/144, 199/144, 214/142, 215/142, 221 und 222 zugelassen wurde. Die Eigentümer der betreffenden Flächen haben der Inanspruchnahme zu Abgrabungszwecken im Vorfeld der Abgrabungsgenehmigung zwar bereits grundsätzlich zugestimmt; es liegen aber noch nicht für sämtliche Flächen zivilrechtliche Vereinbarungen vor, die der Antragstellerin einen Zugriff auf die betreffenden Flächen ermöglichen. Zur Vermeidung eines möglichen temporären Betriebsstillstands ist die Antragstellerin insofern auf Ausweichmöglichkeiten angewiesen. Deshalb sowie um den Rohstoffbedarf in der Region auch künftig decken zu können, beabsichtigt sie, ihre Abgrabung nach Westen um eine auf dem Gebiet der angrenzenden Stadt Niederkassel gelegene Fläche von 15,1 ha zu erweitern, wovon 14,3 ha reine Abbaufläche sind. Zwischen der laufenden Abgrabung und der geplanten Erweiterung, die zeitlich und räumlich in die laufende Abgrabung integriert werden soll, befindet sich der Hauptwirtschaftsweg "Die große Heerstraße", der im Zuge der Abgrabungserweiterung als Wegeverbindung für den landwirtschaftlichen Verkehr erhalten werden soll. Die Erweiterungsfläche umfasst die Flurstücke 2, 5, 6, 8-12, 15-17, 19, 20, 44, 46, 61-69, 79, 80, 84 und 85 der Flur 2 in der Gemarkung Mondorf. Sie wird nach Norden, Westen und Süden von Wirtschaftswegen begrenzt und stellt sich derzeit als intensiv genutzte Ackerfläche dar, die von zwei Wirtschaftswegen durchquert wird. Der Abbau, mit dem Kiessande in einer Größenordnung von rund 0,6 Mio. m³ in ca. 10 Jahren gewonnen werden sollen, soll im Trockenschnitt bis auf eine Tiefe von 49,5 m NHN erfolgen. Die Sohle der Abgrabung verbleibt somit mindestens 2 m über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand. Nach Beendigung der abschnittsweise erfolgenden Rohstoffgewinnung wird die Erweiterungsfläche sukzessive mit unbelastetem Boden bis zur ursprünglichen Geländehöhe wiederverfüllt und größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf Teilflächen erfolgen darüber hinaus landschaftspflegerische Maßnahmen, die auch der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen. Da die Erweiterungsfläche außerhalb der im derzeit noch gültigen Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, dargestellten Bereiche für die Sicherung und den Abbau von Bodenschätzen (BSAB) liegt und nach dem derzeitigen Planungsstand in dem in Neuaufstellung befindlichen Sachlichen Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Teilplan NR, 3. Planentwurf, Stand: Dezember 2024) auch nicht für eine BSAB-Darstellung vorgesehen ist, soll in einem Vorbescheidsverfahren gemäß § 5 AbgrG NRW zunächst die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens in dem in den nachfolgenden, durch Unterstreichung hervorgehobenen Absätzen beschriebenen Umfang geklärt werden. Der vorliegende Vorbescheidsantrag beschränkt sich auf die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung gemäß § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB und darauf, ob ihm unbenannte öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Gestalt von in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung entgegenstehen. Sonstige in Betracht kommende öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB und § 7 Abs. 3 AbgrG NRW, die dem Vorhaben entgegenstehen könnten sowie die Betreiberpflichten des § 22 BImSchG, sind antragsgemäß nicht Gegenstand der Entscheidung über den Vorbescheid. Hiermit wird beantragt, der Antragstellerin für die geplante Westerweiterung der Trockenabgrabung am "Eschmarer See" auf den Grundstücken in der Stadt Niederkassel, Gemarkung Mondorf, Flur 2, Flurstücke 2, 5, 6, 8-12, 15-17, 19, 20, 44, 46, 61-69, 79, 80, 84 und 85, entsprechend der beigefügten Antragsunterlagen vom März 2025 einen positiven Vorbescheid gemäß § 5 AbgrG NRW, beschränkt auf die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung gemäß § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB und darauf, ob dem Vorhaben unbenannte öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Gestalt von in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung entgegenstehen, zu erteilen.

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg