Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Gewässerausbau durch Erweiterung und Vertiefung des Steinbruchs der Fa. Günter Jaeger Steinbruchbetriebe GmbH in Reichshof

11.07.2025

Die Fa. Günter Jaeger Steinbruchbetriebe GmbH beabsichtigt, den Steinbruch (Betriebsfläche 17,3 ha) in Reichshof, Elbachstr. 11, um 14,3 ha in der Fläche zu erweitern. Als Abbausohle ist für den Erweiterungsbereich und Teile des bestehenden Steinbruchs eine Tiefe von 265 m NN vorgesehen. Dies bedeutet für die Teile des Altbereiches eine Vertiefung um 30 m. Nach Einstellung der Abbautätigkeit soll ein Gewässer mit einer Fläche von ca. 20 ha entstehen. Hierbei handelt es sich um einen Gewässerausbau, für den gem. § 68 WHG ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die 8-streifige Erweiterung der Bundesautobahn A 1 zwischen dem Autobahndreieck Süderelbe und der Anschlussstelle HH-Harburg (VKE 714.3: Planungsabschnitt Süd AS HH-Harburg – AD Süderelbe)

11.07.2025

Die Autobahn GmbH des Bundes (Vorhabenträgerin), vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH, hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation die Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensge-setz (HmbVwVfG) beantragt. Die Planung umfasst den südlichsten Abschnitt des Bedarfsplanvorhabens zur achtstreifigen Erweite-rung der A1 Autobahndreieck Hamburg-Südost – Landesgrenze Hamburg/ Niedersachsen. Das Vor-haben liegt in den Bezirken Harburg (Stadtteil Neuland) sowie Hamburg-Mitte (Stadtteil Wilhelmsburg) der Freien und Hansestadt Hamburg. Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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