Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen in den Gemarkungen Druxberge und Ovelgünne

25.04.2025

Die naturwind gmbh beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA) in den Gemarkungen Druxberge und Ovelgünne. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Gemarkung Druxberge, Flur 1, Flurstücke 53 bzw. 185/37 und 39/1, Gemarkung Ovelgünne, Flur 1, Flurstücke 29/5 und 29/6. Die beantragten WEA des Typs Nordex N-149-5.7 weisen eine Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 149,1m und somit eine Gesamthöhe von 238,6 m, mit einer jeweiligen Nennleistung von 5,7 MW auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.2.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) i. V. m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.2 V des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) zuletzt geändert durch Artikel 1 Dritte ÄndVO vom 12.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1, Nr. 1.6.3 ist für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m mit 3 bis weniger als 6 Windkraftanlagen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen. Der naturwind gmbh hat freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von dem Landkreis Börde für zweckmäßig erachtet. Daher wird auf die Durchführung einer Vorprüfung verzichtet. Mit den Antragsunterlagen wurde ein UVP-Bericht vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBI. I S. 1001), zuletzt geändert am 3.7.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) genannten Schutzgüter dargestellt sind.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Neubau der B 3 Ortsumgehung (OU) Elstorf mit Zubringer zur A 26

25.04.2025

Der regionale Geschäftsbereich (rGB) Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat für das Vorhaben den Antrag auf Planfeststellung gem. § 17 ff FStrG bei der Planfeststellungsbehörde (NLStBV – Dezernat 41) beantragt. Das Vorhaben umfasst als Gesamtmaßnahme den Neubau der Ortsumgehung (OU) Elstorf (3. Bauabschnitt) sowie den Neubau der Ortsumgehung Ovelgönne/Ketzendorf (2. Bauabschnitt) einschließlich des verkehrsgerechten Umbaus der Rosengartenkreuzung (B 3/K 31/K 52) im Bereich Elstorf-Bachheide (Knotenpunkt 4). Die geplante Gesamtmaßnahme der OU schließt im Bereich des Knotenpunktes B 3/B 73 an den bereits fertiggestellten Bauabschnitt 1 (OU Neu Wulmstorf von B 73 bis A 26) an und endet im Verlauf der vorhandenen B 3 südlich des Knotenpunktes B 3/K 31/ K 52. Weiter ist geplant die Rosengartenkreuzung (B 3/K 31/K 52) im Bereich Elstorf-Bachheide als Folgemaßnahme verkehrsgerecht umzubauen (Knotenpunkt 4). Im Bereich des Knotenpunktes B 3 neu/B 3 alt wird die Neubautrasse durch die bereits vorhandene 110 kV-Hochspannungsfreileitung gekreuzt. Hier ist eine Änderung der Leitungstrasse (Ersatzneubau) der 110 kV-Leitung vorgesehen. Die Baustrecke der Gesamtmaßnahme einschl. des Umbaus des Knotenpunktes 4 hat eine Gesamtlänge von 6,75 km. Zur Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz liegen innerhalb der Baustrecke 4 Knotenpunkte. Für den Streckenverlauf der B 3n ist entsprechend der Entwurfsklasse EKL 2 der Regelquerschnitt RQ 11,5+ vorgesehen. Außerhalb der Knotenpunkte soll der zweistreifige Querschnitt jeweils abschnittsweise für eine Fahrtrichtung durch einen zusätzlichen Überholfahrstreifen aufgeweitet werden. Zur Querung kreuzender Straßen, Wege und Gewässer sind insgesamt zehn Ingenieurbauwerke (Brücken) geplant. Aus ökologischen Gründen ist im Ketzendorfer Forst eine Grünunterführung vorgesehen und im weiteren Verlauf der Baustrecke sind zwei Faunabrücken für die Vernetzung von Lebensräumen geplant. Für die Erhaltung der Wanderbeziehungen von Amphibien sollen insgesamt 39 Durchlässe neu hergestellt werden. Zudem sind abschnittsweise Irritations- und Kollisionsschutzeinrichtungen auf Bauwerken sowie Wildschutzzäune vorgesehen. Mit der geplanten Neubaustrecke soll im weiteren Verlauf der B 3n (BA 1) und der B 3 südlich Elstorf-Bachheide eine leistungsfähige Verbindung mit Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen (BAB) A 26 und A 1 (AS Rade) geschaffen werden, die gleichzeitig die Ortsdurchfahrten Ovelgönne/Ketzendorf sowie Elstorf verkehrlich entlasten soll. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Stade auf dem Gebiet der Hansestadt Buxtehude in den Ortsteilen Ovelgönne und Ketzendorf sowie im Landkreis Harburg auf dem Gebiet der Gemeinde Neu Wulmstorf in den Ortsteilen Elstorf, Ardestorf und Elstorf-Bachheide. Landschaftsplanerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den Gemeinden Appel, Moisburg, Horneburg und der Stadt Bremervörde vorgesehen. Für das Vorhaben besteht nach §§ 5, 6 und 7 UVPG i. V. m. Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des UVPG. Für das Vorhaben einschl. der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke im Landkreis Stade in der Hansestadt Buxtehude (Gemarkungen Ketzendorf, Ovelgönne, Immenbeck) und in der Samtgemeinde Horneburg (Gemarkung Horneburg) sowie im Landkreis Harburg in der Gemeinde Neu Wulmstorf (Gemarkungen Elstorf, Neu Wulmstorf, Schwiederstorf) und in der Samtgemeinde Hollenstedt (Gemarkungen Moisburg und Appel) in Anspruch genommen. Landschaftsplanerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den Gemeinden Appel, Moisburg, Horneburg und der Stadt Bremervörde (Gemarkung Elm) vorgesehen. Eine Projektbeschreibung ist auch über den Link zum Antragsteller https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/projekte/bundesstrassen/b_3_ortsumfahrung_elstorf/ verfügbar.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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