Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die 4. Planänderung zur Verdichterstation Rehden (VS Rehden 2) inkl. der Anschlussleitungen AL MIDAL Nord 2, AL NOWAL sowie AL VS Rehden durch die Gascade Gastransport GmbH

21.09.2023

Die Gascade Gastransport GmbH (GASCADE) plant unmittelbar nördlich der bestehenden Verdichterstation Rehden die Erweiterung der Verdichterstation mit drei neuen Elektro-Verdichteranlagen, Absperreinrichtungen, Betriebsgebäude, Nebenanlagen und -einrichtungen sowie der damit einhergehende Neubau und der Betrieb von Anschlussleitungen zur Anbindung der neuen Verdichteranlagen an das Ferngasleitungsnetz. Die geplante Maßnahme befindet sich im Landkreis Diepholz auf dem Gebiet der Samtgemeinde Rehden. Die geplante Stationserweiterung ist die 4. Planänderung zu der ursprünglichen Station, welche durch die Plangenehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am 15.07.2011 genehmigt wurde. Der geplante neue Stationsbereich wird im Folgenden als Verdichterstation Rehden 2 (VS Rehden 2) bezeichnet. Dabei soll die bestehende Erdgasverdichterstation Rehden und die hier geplante Verdichterstation Rehden 2 künftig eine gemeinsame zusammenhängende Anlage werden mit einem gemeinsamen Betriebsgebäude, gemeinsamer Zufahrt und einer zusammenhängenden Umzäunung des Geländes. Für die Errichtung und den Betrieb der Anschlussleitungen ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren zu führen. Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von insgesamt 5 Windenergieanlagen in der Gemeinde Möhnesee – Bereich Aupke

21.09.2023

Die Windkraft Aupke GmbH, Zur Landwehr 36, 59469 Ense hat mit Antrag vom 19.07.2022, eingegangen am 22.07.2022 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für fünf Windenergieanlagen auf den nachstehend genannten Grundstücken auf dem Gebiet der Gemeinde Möhnesee beantragt: Aktenzeichen / WEA-Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück 20220529 / 1 / Günne / 10 / 55 20220530 / 2 / Günne / 10 / 63 20220531 / 3 / Günne / 10 / 64 20220532 / 4 / Günne / 10 / 62 20220533 / 5 / Günne / 10 / 131 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 mit einem Rotordurchmesser von 160 m, einer Nennleistung von 5.560 kW, einer Nabenhöhe von 166,60 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Auf Antrag gemäß § 7 Abs. 3 UVPG des Antragstellers wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen, sowie die gem. § 16 UVPG erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens, liegen in der Zeit vom 02.11.2022 bis 02.12.2022 aus und können eingesehen werden. Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 02.11.2022 bis 02.01.2023 bei den vorgenannten Behörden vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Ihre Einwendungen richten Sie an: - Per E-Mail an: immissionsschutz@kreis-soest.de - Kreis Soest, Immissionsschutz, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest - Über das Online-Formular: https://formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5fd89c12ad900a5b77acf7be Die Einwendungen müssen schriftlich oder elektronisch erhoben werden und Namen (Vor- und Zuname) sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Einwendungen, die Name und Adresse des Einwenders nicht eindeutig erkennen lassen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, wieso das Vorhaben für unzulässig gehalten wird (substantiierte Einwendung).

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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