Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung des Hochwasserschutzes Altdorf, Bauabschnitt 3 "Altdorf Nord"

26.03.2025

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, beantragte beim Landratsamt Landshut die Erteilung einer Planfeststellung nach § 67 und § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung des Hochwasserschutzes Altdorf, Bauabschnitt 3: Altdorf Nord samt Umweltverträglichkeitsprüfung. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Errichtung von Hochwasserschutzbauwerken Die Schutzbauwerke werden entlang der Pfettrach bzw. entlang der bebauten Flächen mit dem Ziel errichtet, den Hochwasserschutz der Bebauung bei bestmöglichem Erhalt der Retentionsflächen im Außenbereich zu ermöglichen. Dabei soll die Zugänglichkeit zum Gewässer sowie zu bewirtschafteten Agrarflächen wasserseitig der Schutzbauwerke aufrechterhalten werden. Mit Ausnahme von mobil verschließbaren Öffnungen an Verkehrswegen werden ortsfeste Schutzwände vorgesehen. - Sickerwasserdränagen entlang der Hochwasserschutzwände Zur Gewährleistung der Standsicherheit der Bauwerke und um zu verhindern, dass Sickerwasser in derartigen Fällen landseitig der Wände bis über die Geländeoberkante ansteigt und dadurch Überflutungen bewirkt, werden Dränagen angeordnet. Das dort gefasste Sickerwasser wird über Schachtpumpwerke in die Pfettrach gefördert. - Gewässerausbau der Pfettrach Im Bereich der Engstellen innerhalb des bebauten Gebiets soll die Pfettrach ausgebaut werden, um einen möglichst großen Hochwasserabflussquerschnitt zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck soll vor allem oberstrom der Bahnhofstraße eine Aufweitung des Gewässerquerschnitts erfolgen, die soweit möglich als bepflanztes Hochwasserabflussbett gestaltet wird. Kleinere Aufweitungen sind auch im Bereich zwischen der Brücke und dem Schlauchwehr vorgesehen. Außerdem soll hier eine Räumung von Schlamm und Sedimenten erfolgen, die sich im Lauf der Zeit abgelagert haben. - Maßnahmen am Mühlbach Am nördlichen Durchlass des Mühlbachs unter der Bahnlinie wird ein Sielbauwerk angeordnet, dass bei Hochwasserführung der Pfettrach verschlossen wird. An der Mündung des Mühlbachs in die Pfettrach wird ein Schöpfwerk mit Siel errichtet.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Brockmann Neue Energien GmbH & Co. KG, Az.: 41397-24-600; Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 mit 162 m Nabenhöhe und 6.000 kW Nennleistung im Rahmen des Repowerings in Borchen - Dörenhagen

26.03.2025

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 mit 162 m Nabenhöhe und 6.000 kW Nennleistung im Rahmen des Repowerings gem. § 16b BImSchG in Borchen - Dörenhagen

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg