Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Kiesabbau der Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG im Gewann Dellenhau auf Gemarkung Hilzingen

21.07.2025

Das Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG, Talstraße 20, 78224 Singen hat beim Landratsamt Konstanz, Amt für Baurecht und Umwelt die Zulassung eines Kiesabbaus im Gewann Dellenhau auf Teilflächen der Flurstücke Nrn. 5751/2 und 8431 der Gemarkung Hilzingen beantragt.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren Deponie Steinegaden (DK I)

18.07.2025

Die ZAK Energie GmbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort der bestehenden Deponie Steinegaden, Flur-Nummern 797/9, 1300, und 1301 Gemarkung Röthenbach, Gemeinde Röthenbach, Landkreis Lindau. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das unverschmutzte Oberflächenwasser soll über einen umlaufenden Randgraben gesammelt und in das bestehende Versickerungsbecken oder einen Versickerungsschacht abgeleitet werden. Hierfür stellt die ZAK Energie GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Das Areal der geplanten Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie Steinegaden erstreckt sich auf rund 1,95 ha. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 0,3 Mio. m³. Das erwartete Abfallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 30.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 10 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt drei Betriebsphasen nacheinander mit einem Nutzvolumen zwischen 60.000 m³ bis 140.000 m³ errichtet und verfüllt werden. Der Antrag beinhaltet den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie insbesondere folgende Fachgutachten: • Lärmgutachten • Staubgutachten • Bestanderhebung Fauna und Flora; Landschaftspflegerischer Begleitplan • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Fachanlagenteil Sickerwasserbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Sicherheitsleistungen • Hydrogeologisch-geotechnisches Standortgutachten • Fachanlagenteile zur Standsicherheit • Fachanlagenteil Alternativuntersuchungen

Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



illu-map-boxes.svg