Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren Deponie Kraftisried (DK I)

28.09.2023

Die Kraftisried Deponie Betriebs GmbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des ehemaligen Kiesabbaus Kraftisried, Flurnummern 311/3, 311/8 und 311/9, Gemarkung Kraftisried, Gemeinde Kraftisried, Landkreis Ostallgäu. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Für die ortsnahe Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers von den rekultivierten und abgedichteten Deponieabschnitten stellt die Kraftisried Deponie Betriebs GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Kraftisried Deponie Betriebs GmbH plant die Deponie für die Abfälle im Zusammenhang mit der Bau- Abbruch- und Sanierungstätigkeit sowie den Recyclingaktivitäten der Geiger Unternehmensgruppe. Darüber hinaus soll das Vorhaben geeigneten Deponieraum zur öffentlichen Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt aus dem Gebiet des Landkreises Ostallgäu zur Verfügung stellen. Das Areal der geplanten Boden- und Bauschuttdeponie Kraftisried erstreckt sich auf rund 4,34 ha des abgrabungsrechtlich genehmigten Kiesabbaus Kraftisried der Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 0,8 Mio. m3. Das erwartete Abfallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 42.000 m³/a bzw. 80.000 t/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 19 Jahren. Der Antrag beinhaltet den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie insbesondere folgende Fachgutachten: • Lärmgutachten • Staubgutachten • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Fauna und Flora und Biotopkartierung • Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung • Landschaftspflegerischer Begleitplan • Hydrologisch-Geologisches Gutachten • Gutachten zum Setzungsverhalten des Deponieauflagers und zur Standsicherheit der Deponie • Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose

Abfalldeponien
Zulassungsverfahren

Biomassekraftwerk Fechenheim GmbH, Errichtung und Betrieb eines zweiten Biomassekraftwerks in Frankfurt am Main / Fechenheim, RPDA - Dez. IV/F 42.1-100 h 26.09/1-2019/6

28.09.2023

Die Biomassekraftwerk Fechenheim GmbH hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines zweiten Biomassekraftwerks „Biomassekraftwerk II“. in Frankfurt am Main Gemarkung: Fechenheim, Flur: 10, Flurstücke: 13/11, 13/12, 13/24 Rechts-/Hochwert: 5.552983/32 U 483000, postalische Anschrift: Alt Fechenheim 34, 60386 Frankfurt am Main. Die Biomassekraftwerk Fechenheim GmbH plant die Errichtung und den Betrieb eines Biomassekraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung von 45 MW und einem Jahresdurchsatz von maximal 158.000 Tonnen bzw. maximal 18,0 Tonnen pro Stunde zur thermischen Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen, inklusive der für den Betrieb notwendigen Nebeneinrichtungen (insbesondere geschlossener Anlieferungs- bzw. Lagerhalle, Bandtrockner und Zerkleinerungsanlage sowie Betriebsgebäude). Das Biomassekraftwerk II soll auf dem Werksgelände des Standortes Fechenheim der Allessa GmbH, Alt Fechenheim 34, 60386 Frankfurt am Main als Betrieb D 41 errichtet werden. Es dient zur Sicherung der dezentralen nachhaltigen Energieversorgung des Standortes mit hochwertiger Wärme in Form von Prozessdampf sowie der umliegenden Region mit Strom und Fernwärme.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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