Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Fripa Papierfabrik Albert Friedrich KG, Miltenberg: wesentliche Änderung durch die Errichtung und den Betrieb der Papiermaschine PM 8 mit einer Produktionsleistung von 130 Tonnen je Tag

16.07.2025

Die Fripa Papierfabrik Albert Friedrich KG betreibt auf ihrem Betriebsgelände in der Großheubacher Straße in Miltenberg eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur Herstellung von Papier mit einer Produktionsleistung von 20 Tonnen oder mehr je Tag. Die drei immissionsschutzrechtlich genehmigten Papiermaschinen der Fripa Papierfabrik Albert Fried-rich KG verfügen über eine maximale Produktionsleistung 344 Tonnen je Tag. Die Fripa Papierfabrik Albert Friedrich KG plant auf den o.g. Flurnummern ihres Betriebsgeländes den Bau einer weiteren Papiermaschine (PM 8) mit einer Kapazität von 130 Tonnen je Tag. Diese wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage bedarf nach §§ 16, 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 6.2.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Landratsamt Miltenberg. Das Vorhaben fällt unter Nr. 6.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Papier oder Pappe mit einer Produktionskapazität von 20 t bis weniger als 200 t je Tag). Somit war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs.4 und § 7 Abs. 1 UVPG erforderlich. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht demnach, wenn die Vorprüfung ergibt, dass die Änderung nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wurde gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen sind durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Rahmen der Vorprüfung wurde daher festgestellt, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Holz, Zellstoff
Zulassungsverfahren

Antrag gem. § 16b BImSchG der Windpark Schöppinger Berg GmbH & Co.KG für die Errichtung und den Betrieb von 8 Windenergieanlagen in 48612 Horstmar und den Rückbau von 11 Bestandsanlagen

16.07.2025

Beim Kreis Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, beantragt die Windpark Schöppinger Berg GmbH & Co.KG, Naendorf 1, 48629 Metelen, eine Genehmigung gemäß §16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV für die Errichtung und den Betrieb von 8 Windenergieanlagen (WEA) in 48612 Horstmar und den Rückbau von 11 Bestands-WEA (inklusive der E40/5.40).

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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