Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 180 (1. Abschnitt) vom geplanten LNG-Terminal in Brunsbüttel bis zum Anschluss an die vorhandenen Leitungen ETL 126 und ETL 9198 im Bereich Hetlingen

24.03.2023

Die Vorhabenträgerin, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes SH gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt, für das nach Ziff. 19.2.1 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wäre. Die ETL 180 gehört jedoch zu den Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 i.V.m. Nr. 1.3 der Anlage des LNGG, für die gemäß § 4 LNGG unter bestimmten Voraussetzungen das UVPG nicht anzuwenden ist. Die Planfeststellungsbehörde sieht die in § 4 LNGG und Art. 2 Abs. 4 der UVP-Richtlinie genannten Voraussetzungen eines Ausnahmefalls zur Abwendung einer Krise der Gasversorgung für dieses Vorhaben als erfüllt an, so dass die Regelungen des UVPG nicht anzuwenden sind. Die Vorhabenträgerin hat bereits angekündigt, im Laufe des Planfeststellungsverfahrens einen Antrag auf Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns gemäß § 44c EnWG zu stellen, der nach derzeitigem, insofern noch vorläufigen Planungsstand voraussichtlich insbesondere folgende Vorhabenteile umfassen wird: Gehölzeinschlag, Anbringen von Fledermauskästen, Anbringen von Nistkästen für Brutvögel, Aufstellung Amphibienzäune, Ausbau/Ertüchtigung von Zuwegungen, Beweissicherung von Straßen und Wegen, Vergrämungsmaßnahmen (z.B. durch Aufstellen von Vergrämungsstäben, intensives Mähen, Abzug von Mutterboden), Setzen von Grundwassermesspegeln, Analytik des Grundwassers (aus Grundwasserpegeln) im Trassenbereich sowie von Oberflächengewässern, Durchführung Beweissicherungsmaßnahmen, HDD-Bohrungen (insbesondere längere Querungen), Mikrotunnel. Anmerkungen hierzu wird die Planfeststellungsbehörde ebenfalls innerhalb der unten als Einwendungsfrist genannten Zeitspanne (bis 01.08.2022) entgegennehmen. Das Gesamtvorhaben hat die Anbindung der am Standort Brunsbüttel geplanten LNG-Kapazitäten an das Gasfernleitungsnetz zum Gegenstand. Das Vorhaben umfasst in seinem 1. Abschnitt die Verlegung der o. g. Leitung vom geplanten landgebundenen LNG-Terminal in Brunsbüttel bis zu der Anbindestelle an die Bestandsleitungen des Gasfernleitungsnetzes östlich von Haseldorf, die Errichtung aller für den Betrieb erforderlichen ober- und untertägigen Anlagen sowie den Betrieb der Leitung und der zugehörigen Nebenanlagen. Dazu gehören insbesondere • die Gasleitung mit einer Länge von ca. 54 km und einem Nenndurchmesser von 800 mm (DN 800) mit den zugehörigen Kommunikationskabeln, • die Station Brunsbüttel (inkl. mobile Molchstation) mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die Station Haseldorf (inkl. mobile Molchstation) mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die drei Schieberplätze Beidenfleth, Horst und Kurzenmoor mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die erforderlichen Anodenfelder, Schilder- und Messpfähle mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung sowie Tiefenerder, • die erforderlichen Schutzstreifen sowie Wegerechte für die dauerhafte Unterhaltung der über- und untertägigen Anlagen. Der Antrag umfasst ebenfalls die bauzeitlich erforderlichen Anlagen, insbesondere • Arbeitsstreifen mit einer Regelbreite von ca. 35 m (Ausnahmen: 40 m in Be-reichen tiefer Grüppen sowie max. 21 m in ökologisch sensiblen Bereichen), • bauzeitliche Zufahrten über vorhandene und teilweise zu befestigende Straßen und Wege sowie temporär herzustellende Wege ins Baufeld, • Umschlagplätze. Geplant ist eine in der Erde verlegte Rohrleitung mit einer Regelverlegetiefe von 1,20 m Erdüberdeckung bzw. 1 m Mindestüberdeckung), die überwiegend in offener Grabenbauweise errichtet werden soll. Dabei werden zahlreiche Gewässer und Verkehrswege gequert. Inhalt und Lage der genannten sowie ggf. nicht ausdrücklich erwähnter Maßnahmenteile sind aus den Planunterlagen ersichtlich. Das Vorhaben erstreckt sich auf Gebiete der Gemeinde Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen, der Gemeinden Büttel, Landscheide, Sankt Margarethen, Nortorf, Dammfleth, Beidenfleth, Hodorf, Bahrenfleth, Neuenbrook, Krempe, Grevenkop, Süderau, Sommerland, Horst (Holstein), Kiebitzreihe und Altenmoor im Kreis Steinburg sowie der Gemeinden Raa-Besenbek, Seester, Groß Nordende, Uetersen, Neuendeich, Moorrege, Haselau, Haseldorf, Hetlingen und Heist im Kreis Pinneberg. Weder die Errichtung und der Betrieb von LNG-Terminals in Brunsbüttel noch dafür vorgesehene Hafenausbauten sind Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens, sondern jene Anlagen unterliegen gesonderten Zulassungsverfahren. Gleiches gilt für den geplanten 2. Abschnitt des Gesamtvorhabens in Gestalt der Anbindung des in Brunsbüttel geplanten Standortes einer schwimmenden LNG-Anlage (Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) an das Gasfernleitungsnetz über eine etwa 2 km lange Verbindungsleitung zwischen der ETL 180 (1. Abschnitt) und der ETL 185, mittels derer die FSRU kurzfristig an das Verteilnetz angeschlossen wird. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.03.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses zu diesem Zeitpunkt dient als Informationsangebot und zählt noch nicht als Zustellung gem. § 74 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachung, welche in Kürze ebenfalls auf dieser Seite eingesehen werden kann. Die festgestellten Unterlagen können auf dieser Seite ab Beginn der offiziellen Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses eingesehen und heruntergeladen werden.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

663 0113 2003 Volkswind GmbH: Windpark Albaumer Höhen

24.03.2023

Aktenzeichen: 663 0113 2003 Antragsgegenstand: Erteilung der Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung von fünf Windenergieanlage Die Firma Volkswind GmbH, Gustav-Weißkopf-Straße 3 mit Sitz in 27777 Ganderkeseer, hat die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 150-6,0 mit einer Nennleistung von 6.000 kW, einer Nabenhöhe von 169 m und einem Rotordurchmesser von 150 m auf dem Grundstück in der Gemeinde Kirchhundem, Gemarkung: Würdinghausen, Flur: 9, Flurstücke: 54, 45, 26 und 22 beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die Inbetriebnahme der Anlagen erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2024, sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird. Zuständige Genehmigungsbehörde für das beantragte Vorhaben ist der Landrat des Kreises Olpe gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU). Für das Vorhaben wird auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 7 Abs. 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Deshalb besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Ein UVP-Bericht nach § 4e der 9.BImSchV ist Bestandteil der Antragsunterlagen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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