Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Waldgenossenschaft-Forstinteressenten Antfeld

23.05.2025

Die Waldgenossenschaft-Forstinteressenten Antfeld, v. d. GF Franz-Josef Rehrmann mit Sitz in 59939 Olsberg hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 18.12.2023 einen Antrag gem. § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E 160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 166,60 m, einem Rotordurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 246,60 m und einer Nennleistung von je 5.560 kW in Olsberg-Antfeld auf den nachfolgend bezeichneten Grundstücken beantragt: Bezeichnung Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstück(e) WEA 1 8194852.1 Antfeld 5 3,62 WEA 2 8194852.2 Antfeld 6 14 WEA 3 8194852.3 Antfeld 7 3,12,14 WEA 4 8194852.4 Antfeld 6 18,18,15

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Windpark Cappeln

23.05.2025

Die Firma Pieper Ökostrom Verwaltung GmbH, Alt-Hesepertwist 36 in 49767 Twist beantragt gemäß § 16 b Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG – vom 17.05.2013 (BGBI. I S. 1274) i.V.m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBI. I S. 1440) in den jeweils gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windkraftanlagen des Typs ENERCON E 160 EP5 E3R1 mit einer Nabenhöhe von 166,60 m, einer Leistung von 5.560 kW, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,60 m je Anlage auf folgenden Grundstücken: Windenergieanlage (WEA) Gemarkung Flur Flurstück WEA 1 Cappeln 26 37 WEA 2 Cappeln 26 42 WEA 3 Cappeln 26 48/1 Das Vorhaben mit 3 Windkraftanlagen mit einer jeweiligen Höhe von mehr als 50 m fällt unter die lfd. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 i.V.m. der lfd. Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung für die WEA 1 entfällt nach § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG, da die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt wurde. Das Genehmigungsverfahren wird deshalb unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (§ 2 Abs. 1 der 4. BImSchV). Der Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Anlagen sollen lt. Antrag nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und voraussichtlich im ersten Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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