Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Erneuerung der Emskreuzung

29.04.2025

Die vorliegende Planung umfasst den Umbau der 110-kV-Leitung Diele Völlen (LH-14-067) im Bereich der Emskreuzung zwischen den Masten Nr. 14 und Nr. 21. Dabei wird die Bestandsleitung auf einer Länge von 1,29 km mit vier Masten neu errichtet. Die fünf Bestandsmasten Nr. 15 bis Nr. 20 werden zurückgebaut. Neu errichtet werden die vier Masten Nr. 15n, Nr. 16n, Nr. 17n und Nr. 18n. Im Zuge dessen wird die Leiterseilhöhe auf mindestens 68 m erhöht, um zukünftig Schiffe mit der weltweit geltenden Maximalhöhe von 65,70 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand über die Ems in die Nordsee überführen zu können. Gleichzeitig soll der Abspannabschnitt für eine höhere Übertragungsleistung ausgelegt werden, um die Abführung der steigenden EEG-Leistung zu gewährleisten. Die neue Trassenführung kreuzt die Ems im Vergleich zur Bestandsleitung weiter südlich in den drei Bereichen „Binnenwasserstraße Dortmund-Ems-Kanal bei Flusskilometer 225,64 (Mast 15n bis 16n)“, „Ems bei km Dockschleuse + 83m (Mast 16n bis 17n)“ sowie „Ems bei km Seeschleuse + 211m (Mast 16n bis 17n).

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Gruppenbühren, Landkreis Oldenburg

28.04.2025

Die wpd Windpark 471 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat beim Landkreis Oldenburg, Bauordnungsamt, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen, als zuständige Genehmigungsbehörde nach §§ 4, 10 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Gruppenbühren beantragt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V-172-7.2 EnVetus mit einer Nabenhöhe von 164 m, einer Gesamthöhe von 250 m sowie einem Rotordurchmesser von 172 m. Die Leistung je Anlage beträgt 7,2 MW. Sechs vorhandene Bestandsanlagen sollen zurückgebaut werden. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 und Nr. 1.6 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) der Genehmigungspflicht. Die Antragstellerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Für das Vorhaben besteht damit nach § 7 Abs. 3 UVPG eine UVP-Pflicht. Für das UVP-pflichtige Vorhaben wurde der erforderliche UVP-Bericht vorgelegt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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