Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von sieben Windkraftanlagen in 15299 Grunow-Dammendorf und in 15299 Mixdorf - Reg.-Nr.: G09323

15.10.2024

Die Firma Alterric Deutschland GmbH, Holzweg 87 in 26605 Aurich, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15299 Grunow-Dammendorf in der Gemarkung Grunow, Flur 1, Flurstücke 6, 26, 32 und 35 sowie in 15299 Mixdorf in der Gemarkung Mixdorf, Flur 4, Flurstücke 46, 68 und 245 sieben Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G09323). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von sieben Windkraftanlagen des Typs Vestas V172-7,2 MW mit einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Nabenhöhe von 175 m und einer Gesamthöhe von 261 m über Grund. Die Nennleistung jeder beträgt 7,2 MW. Zur jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellflächen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Errichtung von zwei Tiefbrunnen zur Löschwasserbereitstellung. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 4. Quartal 2026 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Erneute Offenlage Abgrabung "Heishof" in Weeze

15.10.2024

Erneute Bekanntmachung über die Offenlage eines Planes zur Herstellung eines Gewäs-sers gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit §§ 71 und 110 LWG durch Betreiben einer Abgrabung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgra-bungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG NRW) – Vorhaben: Abgrabung „Heishof“ 1. Planänderung

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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