Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von vier WEA im Windpark Wipperdorf/Werther, Firma Energiequelle GmbH

09.06.2023

Die Firma Energiequelle GmbH, Hauptstraße 44, 15806 Zossen OT Kallinchen beantragt gemäß § 4 und 19 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf dem Grundstücken in der Gemarkung Mitteldorf, Flur 1, Flurstücke 4, 9 und 23/1 und in der Gemarkung Großwechsungen, Flur 3, Flurstücke 17 und 18/2 vier Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von vier WEA von Typ Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von jeweils 164 m, einem Rotordurchmesser von jeweils 163 m, einer Gesamthöhe von jeweils 245,5 m und einer Nennleistung von jeweils 6,8 MW. Es handelt sich dabei um eine Anlage nach Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Weiterhin wäre nach Nr. 1.6.2 (A) der Anlage 1 des UVPG für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 6 bis weniger 20 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG durchzuführen. Da der Vorhabensträger jedoch gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat, entfällt die Vorprüfung. Für das Vorhaben besteht die UVP-Pflicht.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage Typ Nordex N163/6.X der Fa. Energiequelle GmbH im Windpark Dambeck-Züssow

08.06.2023

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 03.11.2022, in der mit Eingang am 20.02.2023 ergänzten Fassung, die Energiequelle GmbH mit Sitz in 15806 Zossen OT Kallinchen, Hauptstraße 44 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage des Typs Nordex N163/6.X (6,8 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 245,50 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, ber. 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung. Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im potenziellen Windeignungsgebiet 15/2015 gemäß dem endgültigen Entwurf der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP) vom November 2022, Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Gemeinde Gribow, Gemarkung Gribow, Flur 1, Flurstück 358 (Bau) und dem Flurstück 359 (Rotorüberflug). Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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