Zulassungsverfahren
21.07.2025
Die Hamburg Port Authority AöR, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde gemäß § 35 Abs. 2 KrWG i.V.m. § 72 ff.VwVfG die Kapazitätserweiterung der Deponie Feldhofe (Deponieklasse I, Monodeponie für Baggergut aus hamburgischen Gewässern) beantragt. Für das Verfahren ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs.1 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nummer 12.2.1 UVPG erforderlich. Die Hamburg Port Authority AöR ist für die Wassertiefenhaltung des Hamburger Hafens zuständig. In diesem Rahmen muss belastetes Baggergut an Land entsorgt werden. Für die landseitige Entsorgung ist ein ausreichendes Deponievolumen erforderlich. Derzeit wird das anfallende Baggergut auf der Deponie Feldhofe beseitigt. Der Antrag der Hamburg Port Authority AöR umfasst die Kapazitätserhöhung der Deponie Feldhofe um ca. 7,3 Mio. m³ Baggergut durch eine Erhöhung der Endhöhe der Deponie von derzeit genehmigten 38 Metern auf 56 Meter über NHN. Die Kapazitätserhöhung erfolgt ausschließlich über eine Anpassung der Endhöhe und Kontur der Deponie. Zusätzliche Flächen sollen durch die Kapazitätserhöhung der Deponie nicht in Anspruch genommen werden. Im Zusammenhang mit der Kapazitätserhöhung beantragt die Hamburg Port Authority AöR weitere Anpassungen der Deponie. Das Oberflächenabdichtungssystem soll als konvektions- dichte Kunststoffdichtungsbahn ausgeführt werden, die landschaftliche Gestaltung der Deponie soll an die geänderten Rahmenbedingungen bezüglich Höhe und Kontur der Deponie angepasst werden, die zur Deponie gehörige Betriebsflächen sollen angepasst und neu gestaltet werden, die Einleitstelle der zur Deponie gehörigen Kläranlage in den Hauptentwässerungsgraben Moorfleet soll geändert werden, neue Einleitstellen für die Einleitung von unbelastetem Oberflächenwasser des Deponiekörpers und der Betriebsflächen in den Hauptentwässerungsgraben Moorfleet und den Moorfleeter Schlauchgraben sollen geschaffen werden und die Zulassungswerte für das Deponat sollen angepasst werden. Weiterer Gegenstand des Verfahrens ist die Einleitung von unbelastetem Oberflächenwasser und Oberflächendrainagewasser sowie klärtechnisch behandeltem Poren- und Sickerwasser in den Hauptentwässerungsgraben Moorfleet.
Abfalldeponien