Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsbeschluss - Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Blasbach im Zuge der Bundesautobahn A 45 zwischen der Landesgrenze Hessen/Nordrhein-Westfalen und dem „Gambacher Kreuz“ von Bau-km 162,633 bis Bau-km 164,388 in den Gemarkungen Hermannstein, Niedergirmes und Naunheim der Stadt Wetzlar (1. Planänderung)

23.04.2025

Planfeststellungsbeschluss: Nach §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit §§ 73 ff. des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) ist auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes – Außenstelle Dillenburg -, vom 28. Oktober 2021 der Plan für das oben genannte Vorhaben mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen und Ergänzungen, vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum durch Planfeststellungsbeschluss vom 17. März 2025 – Az.: VI 6-061-k-04#2.211 - festgestellt worden. Es wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. 1. Planänderung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum als Planfeststellungsbehörde die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 17a FStrG in Verbindung mit § 73 HVwVfG für die 1. Änderung des Plans für den Ersatzneubau der Talbrücke Blasbach im Zuge der A 45 beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 UVPG. Am 28. Oktober 2021 wurde von der Vorhabenträgerin erstmalig die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im Dezember 2023 hat das Regierungspräsidium Gießen seine abschließende Stellungnahme zum Anhörungsverfahren an die Planfeststellungsbehörde, dem damaligen Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, zur Entscheidung weitergeleitet. Im Zuge der Sachverhaltsaufklärung durch die Planfeststellungsbehörde hat die Vorhabenträgerin eine Unterlage ergänzt bzw. neu erarbeitet, die als 1. Planänderung in das Verfahren eingeführt wird. Die Planänderung umfasst eine Abhandlung zum globalen Klima.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren Deponie Steinegaden (DK I)

23.04.2025

Die ZAK Energie GmbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort der bestehenden Deponie Steinegaden, Flur-Nummern 797/9, 1300, und 1301 Gemarkung Röthenbach, Gemeinde Röthenbach, Landkreis Lindau. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das unverschmutzte Oberflächenwasser soll über einen umlaufenden Randgraben gesammelt und in das bestehende Versickerungsbecken oder einen Versickerungsschacht abgeleitet werden. Hierfür stellt die ZAK Energie GmbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Das Areal der geplanten Erweiterung der Boden- und Bauschuttdeponie Steinegaden erstreckt sich auf rund 1,95 ha. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 0,3 Mio. m³. Das erwartete Abfallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 30.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 10 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt drei Betriebsphasen nacheinander mit einem Nutzvolumen zwischen 60.000 m³ bis 140.000 m³ errichtet und verfüllt werden. Der Antrag beinhaltet den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie insbesondere folgende Fachgutachten: • Lärmgutachten • Staubgutachten • Bestanderhebung Fauna und Flora; Landschaftspflegerischer Begleitplan • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Fachanlagenteil Sickerwasserbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Sicherheitsleistungen • Hydrogeologisch-geotechnisches Standortgutachten • Fachanlagenteile zur Standsicherheit • Fachanlagenteil Alternativuntersuchungen

Abfalldeponien

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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