Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen in den Gemeinden Ellhöft und Westre (Kreis Nordfriesland) - Az.: G40/2021/386-393

13.09.2024

Die Firma Grenzstrom Bürgerwind GmbH & Co. KG, Dorfstraße 11, 25923 Ellhöft hat mit Datum vom 9. Oktober 2023, zuletzt geändert am 23. Mai 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind die Errichtung und der Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N133/4800 mit einer Nabenhöhe von 110 Metern, einem Rotordurchmesser von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe von 176,6 Metern und einer Nennleistung von 4,8 Megawatt (MW). Im Gegenzug sollen fünf Bestandsanlagen des Windparks zurückgebaut werden (eine WKA des Typs SWT-2.3-93 mit einer Gesamthöhe von rund 140 Metern, vier WKA des Typs AN Bonus 1300/62 mit einer Gesamthöhe von 99 Metern). Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken der Gemeinden 25923 Ellhöft und 25926 Westre realisiert werden: WKA 20 (G40/2021/386): Gemarkung Westre, Flur 13, Flurstück 18 WKA 27 (G40/2021/387): Gemarkung Ellhöft, Flur 3, Flurstück 10 WKA 28 (G40/2021/388): Gemarkung Ellhöft, Flur 4, Flurstück 12 WKA 29 (G40/2021/389): Gemarkung Ellhöft, Flur 3, Flurstück 21/2 WKA 30 (G40/2021/390): Gemarkung Ellhöft, Flur 5, Flurstück 18/4 WKA 31 (G40/2021/391): Gemarkung Ellhöft, Flur 5, Flurstück 64 WKA 32 (G40/2021/392): Gemarkung Ellhöft, Flur 5, Flurstück 69 WKA 33 (G40/2021/393): Gemarkung Ellhöft, Flur 3 Flurstück 10 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im dritten Quartal 2026 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben der ONE Dyas B.V. „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“

13.09.2024

Die Firma ONE Dyas B.V. beabsichtigt in der Nordsee in die Erdgasfelder N05-A, N05-A-Nord, N05-A-Südost, Diamant und Tanzaniet-Ost Explorations- bzw. Produktionsbohrungen abzuteufen und Erdgas zu fördern. Das geplante gesamte Vorhaben der ONE Dyas B.V. besteht im Einzelnen aus den folgenden Teilprojekten: - Bau und Betrieb einer Plattform N05-A (Hoheitsgebiet Niederlande) - Kabellegung für die Stromversorgung zum Offshore-Windpark Riffgat (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland) - Abteufen von Bohrungen (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland) - Förderung von Erdgas (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland) - Bau und Betrieb einer Erdgasleitung (Hoheitsgebiet Niederlande). Die Plattform N05-A befindet sich auf niederländischen Hoheitsgebiet 23 km von der Insel Borkum entfernt. Die Erdgasfelder N05-A und N05-A Nord sind grenzüberschreitend. Das Erdgasfeld Tanzaniet-Ost befindet sich vollständig auf niederländischem Hoheitsgebiet und die Erdgasfelder N05-A Südost und Diamant vollständig auf deutschem Hoheitsgebiet. Für die Vorhabenbestandteile auf niederländischen Hoheitsgebiet (Bau und Betrieb der Plattform N05-A auf niederländischen Hoheitsgebiet, das Abteufen der Bohrungen auf niederländischen Hoheitsgebiet, die Erdgasförderung auf niederländischen Hoheitsgebiet, den Bau und Betrieb einer Erdgasleitung zum Abtransport des geförderten Erdgases auf niederländischen Hoheitsgebiet sowie für die Verlegung des Stromkabels von der Plattform N05-A bis zur niederländisch-deutschen Grenze) wurde ein niederländisches Genehmigungsverfahren durchgeführt, bei dem Deutschland in einer grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 58 und 59 UVPG beteiligt wurde (siehe auch: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=AFD9488B-677B-4793-A133-9B5FCC1F509B ). Für die Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet hat die ONE Dyas B.V. den Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs 2a BBergG beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Insgesamt sind maximal neun Richtbohrungen mit zusätzlichen Ablenkungen aus diesen Bohrungen auf deutschen Hoheitsgebiet vorgesehen. Die Richtbohrungen werden in einem vertikalen Tiefenbereich von 1.500 m bis 3.500 m vom niederländischen Hoheitsgebiet ins deutsche Hoheitsgebiet abgelenkt. Die erwartete technisch förderbare Erdgasmenge des gesamten Vorhabens wird insgesamt auf 4,5 bis 13 Mrd. Nm³ Erdgas geschätzt. Am 13.08.2024 hat das LBEG den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

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Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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