Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 1 WKA (WKA 10) im Windpark Arneburg-Ost (Repowering)

28.04.2025

Die JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt beantragte beim Landkreis Stendal als der zuständigen Genehmigungsbehörde die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 1 Windkraftanlage (WKA) vom Typ Vestas V 162/6,2 MW (jeweils Gesamthöhe 250 m; Nabenhöhe 169 m; Rotordurchmesser 162 m; Nennleistung 6,2 MW) auf dem Grundstück in der Gemarkung Storkau, Flur 5, Flurstück 13/3 (Anlage gemäß Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Im Rahmen dieses geplanten Repowering-Vorhabens soll 1 WKA des Typs GE 1.5sl (Nabenhöhe 85 m, Rotordurchmesser 77 m, Gesamthöhe 124 m, Nennleistung 1,5 MW) in der Gemarkung Storkau zurückgebaut werden. Gleichzeitig wurde gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der sofortige Vollzug der Genehmigung sowie gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Gemäß § 5 Abs. 1 UVPG erfolgte die Feststellung der UVP-Pflicht durch die Behörde. Die UVP ist unselbständiger Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Inbetriebnahme der WKA ist im IV. Quartal 2027 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen im Windpark Arneburg-Sanne (Repowering)

28.04.2025

Die JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt beantragte beim Landkreis Stendal als der zuständigen Genehmigungsbehörde die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windkraftanlagen (WKA) vom Typ Vestas V 162/6,2 MW (jeweils Gesamthöhe 250 m; Nabenhöhe 169 m; Rotordurchmesser 162 m; Nennleistung 6,2 MW) auf den Grundstücken in der Gemarkung Arneburg, Flur 13, Flurstücke 189 und 233 sowie Gemarkung Storkau, Flur 5, Flurstück 36 (Anlage gemäß Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Im Rahmen dieses geplanten Repowering-Vorhabens sollen 9 Windkraftanlagen des Typs GE 1.5sl (Nabenhöhe 85 m, Rotordurchmesser 77 m, Gesamthöhe 124 m, Nennleistung 1,5 MW) in den Gemarkungen Arneburg, Sanne und Storkau zurückgebaut werden. Gleichzeitig wurde gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der sofortige Vollzug der Genehmigung sowie gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Gemäß § 5 Abs. 1 UVPG erfolgte die Feststellung der UVP-Pflicht durch die Behörde. Die UVP ist unselbständiger Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Inbetriebnahme der WKA ist im III. Quartal 2026 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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