Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1

05.10.2024

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben umfasst den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1 von Betriebs-km 275+235 bis Betriebs-km 276+275 einschließlich - Verlegung einer Lärmschutzanlage - Verlegung eines Wirtschaftsweges und Anbindung der Anliegergrundstücke - Erstellung eines neuen Zufahrtsweges zur Gewährung der rückwärtigen Erschließung der Tank- und Rastanlage und zu Unterhaltungszwecken - Erneuerung eines Entwässerungskanals - Ableitung des Oberflächenwassers über die vorhandene Regenwasserbehandlungsanlage und die gedrosselte Einleitung in den Meckelbach - Überplanung des vorhandenen Nebenbetriebes Raststätte und Ersatz durch eine Kompaktanlage in Höhe der künftigen PKW-Stellplätze - Erneuerung des Nebenbetriebes Tankstelle - Anlage eines Landschaftswalles mit einer Höhe von 5,00 m, der die Erweiterung der Rastanlage umfasst - landschaftspflegerische Maßnahmen im Vorhabenbereich - bereits realisierte, landschaftspflegerische Maßnahme außerhalb des Vorhabens und zwar im Bereich des ehemaligen Militärflughafens Dreierwalde-Hopsten auf dem Gebiet der Stadt Hörstel im Kreis Steinfurt und der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen an dem vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf dem Gebiet - der kreisfreien Stadt Münster, in der Gemarkung Roxel, Flur 33 und 35 - und der Stadt Hörstel, Kreis Steinfurt, in der Gemarkung Dreierwalde, Flur 6.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21a der 9.BImSchV i. V. m § 10 BImSchG, Errichtung Betreib von 4 WEA

05.10.2024

Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162-7.2 auf den Grundstücken in der Gemarkung Süddinker, Flur 1, Flurstück 60 sowie Flur 7, Flurstücke 4, 12 u. 26

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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