Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen

29.03.2023

Der Ausbauverband Nette, Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem, hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Landkreis Goslar gemäß der §§ 52, 53, 107, 109 und 111 bis 114 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. In diesem Zusammenhang wird zudem beantragt die Errichtung von durchgängigen Pegelanlagen in der Schildau bei der Winkelsmühle auf dem Flurstück 68/ 1, Flur 11 in der Gemarkung Seesen und in Bornhausen auf dem Flurstück 17, Flur 19 in der Gemarkung Bornhausen sowie in der Schaller in Bornhausen unterhalb der B 243 auf dem Flurstück 26, Flur 12, Gemarkung Bornhausen, sowie die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Schildau durch Umwandlung eines Sohlabsturzes in eine Sohlgleite auf dem Flurstück 720/ 11, Flur 1, Gemarkung Bornhausen in Bornhausen hinter dem Grundstück „Flachsrotten 22“. Die Planung des Ausbauverbandes Nette umfasst den Neubau eines gesteuerten Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Landkreis Goslar, Stadt Seesen auf den Flurstücken 4, 6, 35, 63, 64, 65, 66, 67, 69, 292/3, Flur 18 und 23, 24, 25/ 1, 32, 41, 43, 44, Flur 19, jeweils in der Gemarkung Bornhausen. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Geschäftsbereich 6, Standort Braunschweig, Rudolf-Steiner-Str. 5, 38120 Braunschweig. Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens östlich von Bornhausen im Einzugsgebiet der Schildau ist erforderlich um Überflutungen durch Hochwasserereignisse in den Ortslagen Bornhausen und Rhüden vorzubeugen. Zudem sollen durch den Neubau dieser Anlage die Abflussverhältnisse bei Hochwasserereignissen sowie die Überflutungshäufigkeit in der Ortslage von Bornhausen und Rhüden verbessert bzw. minimiert werden. Zum Abfangen von Hochwasserspitzen wird die Steuerung des zu errichtenden Hochwasserrückhaltebeckens im Verbund mit dem bestehenden Hochwasserrückhaltebecken südlich von Rhüden erfolgen. Das Vorhaben mit den im Zusammenhang stehenden Maßnahmen wirkt sich im Bereich der Städte Seesen und Bockenem sowie der Gemeinde Holle aus. Für das Vorhaben soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Für dieses Neuvorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 1 und 3 UVPG die UVP- Pflicht. Für das Bauvorhaben einschließlich der zur Eingriffskompensation vorgesehenen Maßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Seesen, Gemarkungen Bornhausen und Seesen, beansprucht. Den Antrag und die Planunterlagen sowie den Text der ortsüblichen Bekanntmachung der Planauslegung finden Sie nachstehend.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in den Gemeinden 25923 Ellhöft und 25923 Süderlügum (Kreis NF) - G40/2021/381-385

29.03.2023

Die Firma Bürgerwindpark Süderlügum GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 3, 25923 Süderlügum hat mit Datum vom 16. September 2022, zuletzt geändert am 30. November 2022, beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord die Erteilung der Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen (WKA) beantragt. Es handelt sich dabei um Anlagen des Typs Nordex N117/3600 mit einer Nabenhöhe von 91 Metern, einem Rotordurchmesser von 116,8 Metern, einer Gesamthöhe von 149,4 Metern und einer Nennleistung von 3,6 Megawatt. Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken der Gemeinden 25923 Ellhöft und 25923 Süderlügum realisiert werden: – WKA 21 (G40/2021/381): Gemarkung Ellhöft, Flur 1, Flurstück 79 – WKA 22 (G40/2021/382): Gemarkung Süderlügum, Flur 1, Flurstück 114 – WKA 23 (G40/2021/383): Gemarkung Süderlügum, Flur 3, Flurstück 136 – WKA 24 (G40/2021/384): Gemarkung Süderlügum, Flur 4, Flurstück 5 – WKA 25 (G40/2021/385): Gemarkung Süderlügum, Flur 4, Flurstück 6 Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im zweiten Quartal 2024 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete Verfahren

Informationen

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.



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